Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld mit Überschneidung Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld mit Überschneidung Elterngeld

Peter1985

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Guten Tag, Meine Frau ist seit der Geburt unsere ersten Kindes seit Ende März 2015 in Elternzeit für 2 Jahre mit gesplitterter Auszahlung auf 2 Jahre. Jetzt komm unsere 2tes Kind Ende Mai, mein Frau geht also noch einen Monat arbeiten bis zum Mutterschutz. Vor dem ersten Kind war sie voll erwerbstätig. Wie wird hier bzw. Was wird hier zur Berechnung des Mutterschaftsgeld und Elterngeld zu Grunde gelegt? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Ihre Frau zwischendrin nicht gearbeitet hat, bekommt sie nur den Pauschalbetrag plus Geschwisterbonus. Liebe Grüße NB


malini

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War sie im zweiten Jahr nicht Teilzeit arbeiten? Dann wirds nur der Mindestsatz werden plus 75 Euro Geschwisterbonus bis das erste Kind 3 ist.


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