Blätterfee
Hallo Frau Bader, mein Arbeitgeber zahlt seinen Mittarbeitern zusätzlich zum Lohn einen Kita-Zuschuss. Nun bin ich wieder schwanger und mein Arbeitgeber hat (ohne Ankündigung) den Zuschuss gestrichen. Begründung: ich sei ja nun zu Hause. Bevor meine FA das BV schriftlich ausgestellt hat, hat mein AG es bereits mündlich ausgesprochen. Ist es legitim, dass er mir den Zuschuss streicht? Ich bin ja weiterhin Mitarbeiterin des Unternehmens und eigentlich sollen einem doch keine Nachteile lt. Mutterschutzgesetz entstehen?! Vielen Dank und liebe Grüße
Hallo, Sie können das Kind ja nicht im Kindergarten abmelden. Der AG muss den Zuschuss weiter zahlen. Liebe Grüße, NB
hubbabubba
Der AG muss dich im BV so behandeln, als würdest du arbeiten gehen. Du darfst nicht schlechter gestellt werden, der AG darf die Kinderbetreuungskosten nicht streichen!
Blätterfee
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Gilt das auch, wenn es zu dem Kita-Zuschuss keine schriftliche Vereinbarung gibt?
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