Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Habe ich Anspruch auf den Zuschuss vom Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Habe ich Anspruch auf den Zuschuss vom Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld

Gina23

Beitrag melden

Hallo Zusammen, ich habe am 06.09.2012 Nachwuchs bekommen. Unser erster Sohn ist am 09.09.10 geboren! Die Elternzeit lief demensprechend bis zum 08.09.12. Der Arbeitgeber will nun kein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen, da der Geburtstermin des zweiten Kindes ja in der Elternzeit des 1. Kindes liegt! Ist das so korrekt? Spätestens ab 08.09.12 wäre ich ja nicht mehr in der Elternzeit, sondern im normalen Mutterschutz. Über Antworten bin ich dankbar! Gina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ab dem ersten Tag im Mutterschutz nach Beendigung der ersten EZ besteht der Anspruch Liebe Grüsse, NB


Sonni74LS

Beitrag melden

Erstmal herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs. Der hat sich ja fast den Geburtstag vom ersten Sohn ausgesucht. :-) Du hättest am besten die Elternzeit von Sohn 1 pünktlich zum Beginn des Mutterschutz von Kind 2 (6 Wochen vor ET) beendet, somit hättest Du das komplette MuSchGeld gehabt. Hast Du leider aber nicht. Elternzeit war also von 09.09.10 bis 08.09.12 Geburt Kind 2 am 06.09.12 Laut §14 MuSchG steht dir zumindest der Arbeitgeberanteil ab dem 09.09.12 bis Ende Mutterschutzfrist nach Geburt zu. Plus natürlich das Geld von der Krankenkasse. Denn Du warst ja ab 09.09.12 nicht mehr in Elternzeit. LG; Sonja


Gina23

Beitrag melden

Hallo Sonja, ja genauso habe ich das auch gesehen. Danke für deine Antwort. Jetzt muss es nur noch die Personalabteilung verstehen :-) LG Gina


speedy

Beitrag melden

Hi, wie oben schon geschrieben steht dir theoretisch der AG-Anteil für die Zeit nach der EZ zu - aber: der berechnet sich nach dem Netto-Einkommen der letzten 3 Monate vor dem MuSchu - und da hattest du ja kein Einkommen wegen EZ, also auch keinen AG-Anteil. Gruß, Speedy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ab dem ersten Tag im Mutterschutz nach Beendigung der ersten EZ besteht der Anspruch Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich hoffe man kann mir helfen. Im Februar 2013 ging ich, schwanger mit meinem Sohn, ins Beschäftigungsverbot. Am 18.09.13 kam mein Sohn schließlich auf die Welt und ich ging 1 Jahr in Elternzeit. In der Elternzeit wurde ich mit meiner Tochter schwanger. Voraussichtlicher Entbindungstermin war der 22.11.2014, doch meine Tochter kam als Früch ...

Sehr geehrte Frau Bader, folgender Sachverhalt: Ich bin bis 09.01.2016 in Elternzeit mit meinem Sohn (geb. 09.01.2014). Nun bin ich wieder schwanger (ET: 02.03.2016). Mein neuer Mutterschutz beginnt also am 20. Januar 2016 - 6 Wochen vor ET. Nun meine Fragen: Wenn ich die Elternzeit bis zum 19. Januar 2016 verlängere - also um 10 Tage, ...

Hallo Frau Bader, ich habe während der Elternzeit von Kind 1 auf 450 € Basis gearbeitet und während dieser Zeit bekam ich Kind 2. Eher zufällig erfuhr ich, dass man zum Beginn des Mutterschutzes des zweiten Kindes die Elternzeit vom ersten Kind unterbrechen kann, sodass man den Zuschuss vom Arbeitgeber zum Mutterschutzgeld für Kind 2 erhält. Die ...

Wie berechnet man den Zuschuss vom Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber bei Kind 2 wenn ich in Eltenzeit von Kind 1 auf 450€ gearbeitet habe? im Netz habe ich mehrere Möglichkeiten gefunden. Was ist nun richtig? Vielen Dank im Voraus!

Hallo, wie muss das Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber ausgezahlt werden? Auf 30 Tage oder kalendertäglich entsprechend der Monate (30 oder 31 Tage)? Viele Grüße

Hallo, ich war bis 2017 Teilzeitbeschäftigt und nun in Elternzeit (Elterngeld plus da ich einem 450€ Job bei meinem Arbeitgeber nachging) und nun bin ich während der Elternzeit erneut schwanger geworden und hab letzte Woche entbunden! Nun ist meine Frage: wie viel Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber steht mir zu? Berechnet sich das aus meiner Teilzei ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne wissen, ob ein Steuerklassenwechsel in der Mutterschutz einen Einfluss auf die Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber hat. Wir haben am Anfang der Schwangerschaft die Steuerklassen 3/5 gewählt, so dass ich mehr Elterngeld künftig bekomme. Jetzt würden wir das gerne zurück wechseln, suc ...

Hallo Ich bin seid 14 Monaten krankgeschrieben also schon vor der Schwangerschaft , nun meine Frage bekomme ich von meinem Arbeitgeber trotzdem den muttschaftsgeld Zuschuss ? Oder muss ich mich bis zur Geburt weiter krankschreiben lassen ? Mit freundlichen Grüßen Jasmin G.

Guten Tag liebe Frau Bader, mein Mutterschutz begann am 21.8., die Entbindung ist diese Woche. Hab gestern festgestellt, dass mein Mutterschaftsgeld für die 6 Wochen von der Krankenkasse nicht überwiesen wurde. Zudem hat mir mein Arbeitgeber zu wenig Geld überwiesen. Die Krankenkasse habe ich angerufen und die klären es, gleichzeitig bestätigte ...

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich gerade in Elternzeit meines 2 Kindes und glaube, dass mein Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld falsch berechnet hat. Meine Mutterschutzfrist begann am 08.10.2022 davor war ich in Elternzeit, die eigentlich noch bis November angehalten hätte. Diese Elternzeit meines ersten Kindes habe ich aber vo ...