Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf Entlassungsentschädigung nach 11,5 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anspruch auf Entlassungsentschädigung nach 11,5 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Mitglied inaktiv

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Guten Tag Frau Bader! Ich war vom 13.02.2006 bis zum 25.03.2017 in Teilzeit (35 Std) bei einer großen Versandapotheke angestellt, habe dann in diesem Frühjahr (nach meiner 3 -jährigen Elternzeit) aber auf 450€ gewechselt, da meine Tochter erst zum Januar 2018 im Kindergarten angemeldet ist. Hierfür wurde ich vom Betrieb neu angelegt und sollte meine alte Festanstellung kündigen, da man nicht 2 Verträge gleichzeitig im Betrieb haben kann...dies tat ich dann auch vertrauensvoll. Leider hatte ich kurz darauf im Mai einen Reitunfall, wurde operiert und bin noch bis Ende Oktober arbeitsunfähig geschrieben. Jetzt wurde ich gekündigt und habe lt. Chef kein Anspruch auf eine Entlassungsentschädigung oder Abfindung, da ich den Festvertrag ja selbst gekündigt habe. Ist das wirklich wahr und werden die vergangenen 11,5 Jahre nicht angerechnet? Mit freundlichen Grüßen, Nicole


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn ich das richtig sehe, haben Sie den alten Vertrag selber gekündigt und einen neuen Vertrag über den Minijob geschlossen. Damit ist Ihre jahrelange Betriebszugehörigkeit für die Berechnung einer Abfindung leider nicht mehr von Relevanz. Liebe Grüße NB


peekaboo

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Einem Pseudonamen an.... sonst kann Dir jeder Hans. Eine Mail senden und hat noch Deinen Namen. LG Peeka


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