voma
Sehr geehrte Frau Bader, Nach langem hoffen und bangen erwarten wir im Februar 2018 wenn alles gut geht unser erstes Kind. Meine Frau arbeitet bis Ende August 2017 in Ihrem Beruf. Sie hatte vor 3 Monaten gekündigt. Zu diesem Zeitpunkt wussten wir noch nichts von der Schwangerschaft. Jetzt stellt sich für uns die Frage ob wir Anspruch auf Elterngeld und Mutterschaftsgeld haben? Meine Frau war in der Schweiz angestellt wohnt aber in Deutschland. Ich arbeite auch Vollzeit in Deutschland. Sind verheiratet und wohnen zusammen in Deutschland. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe! Viele Grüße
Hallo, EG: Lohn der letzten 12 Mo. vor der Geburt, auch in der CH MG: Ohne AG nur www.mutterschaftsgeld.de - es sei denn, Sie hat Anspruch auf ArbGeld 1 Liebe Grüße NB
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Guten Tag Frau Bader, Bei mir liegt folgende Situation vor: Die Elternzeit für meinen älteren Sohn endete am 27.06.25. Der Mutterschutz für meine erneute Schwangerschaft begann am 21.07.25. Damit die Elternzeit meines Sohnes passgenau zum 21.07.25 endet, habe ich die Elternzeit nur bis zum 20.07.25 verlängert. Da ich während meiner Eltern ...
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