Hallo, ich habe noch eine kleine Frage: In unserem Betrieb haben wir Gleitzeit und somit auch Gleitzeitkonten, auf die die "Überstunden" gutgeschrieben werden. Darf ich vor Antritt des Mutterschutzes die Auszahlung dieser Stunden verlangen, wenn ich aufgrund einer Krankmeldung nicht mehr dazu komme, diese Stunden abzubauen..... oder kann mein Arbeitgeber mich auf die Zeit vertrösten, wenn ich wieder in den Betrieb arbeiten komme (in ein oder zwei Jahren -- nach Elternzeit)? Denn diese Auszahlung würde sich meiner Meinung nach auch bei der Errechnung des Elterngeldes positiv auswirken....da liege ich doch richtig, oder? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Tatjana
Mitglied inaktiv - 10.11.2008, 21:08