mirabelle
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit (für 2 Jahre beantragt), habe einen unbefristeten Vertrag und hatte lange ein Berufsausübungsverbot (BAV) in der Schwangerschaft. Da ich nun ab dem 1. Geburtstag dort nur ganztätig oder gar nicht arbeiten kann (Kleinbetrieb), werde ich kündigen, da beides nicht in Frage kommt. Meine Fragen: Habe ich einen Anspruch auf Urlaub während des BAV und entsprechend ein Anrecht auf Auszahlen des Urlaubsgeldes bei eigener Kündigung? Die Kündigung muß ja während der Elternzeit entsprechend des Vertrages erfolgen- kann man das Ausscheidedatum auf den Geburtstag des Kindes setzen? Oder könnte ich schon zuvor zum Quartalsende kündigen, aber trotzdem Elterngeld für die verbleibende Zeit weiterbeziehen und mich arbeitssuchend melden? Vielen Dank im Voraus!
Hallo, man hat, auch wenn man einen Beschäftigungsverbot hat, bis zum Ende des Monats, in dem der Mutterschutz endet, Anspruch auf Urlaub. Wenn man diesen nicht nehmen kann, weil der Vertrag endet, kann es auch ausbezahlt werden. Da Urlaubsgeld eine freiwillige oder vertraglich vereinbarte Regelung ist, kommt es darauf an, was dazu geregelt ist. Liebe Grüße, NB
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Hallo, ich habe noch eine kleine Frage: In unserem Betrieb haben wir Gleitzeit und somit auch Gleitzeitkonten, auf die die "Überstunden" gutgeschrieben werden. Darf ich vor Antritt des Mutterschutzes die Auszahlung dieser Stunden verlangen, wenn ich aufgrund einer Krankmeldung nicht mehr dazu komme, diese Stunden abzubauen..... oder kann mein ...
Hallo, ich habe den Auszahlungszeitraum des Elterngeldes auf 2 Jahre verlängert, bekomme somit monatlich die Hälfte des mir eigentlich zustehenden Geldes. Nun habe ich gelesen, dass man nicht beide Bezüge gleichzeitig bekommen kann. Ist das Richtig ? Immerhin bekomme ich ja nicht mehr, sondern nur länger das Elterngeld. Danke für Ihre Antwort. ...
Hallo Frau Bader, Ich bin bis November 2015 im Mutterschutz und hatte ab Februar 2015 ein Beschäftigungsverbot von meinem Arbeitgeber ausgesprochen bekommen. Das heißt ich habe in 2015 lediglich zwei Tage Urlaub in Anspruch genommen. Im Oktober wurde der Betrieb übernommen und der neue Arbeitgeber hat mich kommentarlos übernommen. Die Elternze ...
Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal frohes, gesundes neues Jahr Ihnen! Ich habe eine Frage bezüglich der AUSZAHLUNG von Urlaubsansprüchen? Besteht da ein Anspruch darauf? Mein Arbeitsvertrag lief 31.12.2016 aus. Durch Beschäftigungsverbot konnte ich die 24 Tage, die mir zustanden nicht nehmen. Aus Ihren bisherigen Antworten konnte ich en ...
Sehr geehrte Frau Bader unser Sohn wurde am 29.05.2018 geboren. Ich habe aber bereits meinen derzeitigen Job zum 30.09 gekündigt und würde noch gerne Elternzeit/Elterngeld vom 29.07 bis 29.09 nehmen. Also die vollen 2 Monate für den Vater. Da es mir diese Kurzfristigkeit nicht mehr gestattet den kompletten Rest-Urlaub zu verbrauchen hat mi ...
Liebe Frau Bader, ich habe große Fragezeichen im Bezug auf das Elterngeld. Ich habe ein solides Einkommen rund 65k und mein Freund und Vater des Kindes hatte bis Juni 2024 einen sehr gut bezahlten Job mit einem Einkommen rund 300k im Jahr. Jedoch wurde er gekündigt und wurde freigestellt, bezieht aber noch bis Juni 2025 Gehalt. Danach meldet e ...
Hallo, ich hab da mal eine Frage. Seit Ende Mai befinde ich mich im Mutterschutz. Im Juni bekommen wir Urlaubsgeld bezahlt. In meinem vertrag steht folgendes: "die Arbeitnehmerin erhält zusätzliches Urlaubsgeld i. H. v. 50% eines Monatsgehaltes. Scheidet die Arbeitnehmerin im laufe eines urlaubjahres aus, ist überzahltes Urlaubsgeld zu ersta ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Hallo! Ich war ab 2016 durchgängig Vollzeit beschäftigt bis ich dann 02/21 ins Beschäftigungsverbot kam und Juli 21 mein erstes Kind kam. Danach war ich in Elternzeit, bin erneut schwanger geworden und habe meine Elternzeit zu Beginn Mutterschutz meines 2. Kindes, welches im Juni 23 zur Welt kam, beendet. Danach wieder Elternzeit bis 08/2025. Ab 0 ...
Hallo, ich bin auf Grund einer Erkrankung nicht erwerbsfähig und beziehen eine volle Erwerbsminderungsrente. Meine Frau arbeitet in Vollzeit. Wir leben in Mecklenburg-Vorpommern und haben momentan einen Teilzeitplatz für unseren Sohn. Nun meine Frage, was für ein Kita-Platz und später Hortplatz würde uns zustehen? Da meiner Auffassung ein ...
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