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Hallo Frau Bader, ich bin zur Zeit in Elternzeit und bin noch bei meinem alten AG gemeldet. Das Arbeitsverhältnis läuft noch bis Ende Elternzeit im Oktober 2010. Allerdings werde ich nicht wieder angestellt, da ich zwei Kinder habe und keine Vollzeitbeschäftigung mehr annehmen kann. Innerhalb der Elternzeit habe ich einen Minijob ausgeübt. Dieser Minijob wird im Juli 2010 enden. Habe ich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Ende der Elternzeit oder habe ich eine Sperre da ich einen Minijob ausgeübt habe. Oder besteht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil ich immer noch bei meinem AG gemeldet bin (zwar versicherungsfrei, aber gemeldet) Das Arbeitsverhältnis wird erst Ende der Elternzeit aufgelöst ? Ich habe schon so viel gelesen aber leider keinerlei Lösung für mein Problem gefunden. Zur Zeit bin ich schon auf der Suche nach einem Job, nach meiner Elternzeit, habe aber leider noch nichts gefunden. Daher habe Angst, dass ich nach der Elternzeit und ohne Minijob keine Einkünfte habe. Vielen Dank für Ihre Mühe und Mithilfe. VG Heike Thier
Hallo, 1. Ich würde sehen, ob man nicht TZ arbeiten kann (evtl. besteht ein Anspruch) 2. Sie bekommen ArbGeld I, aber pauschalisiert Liebe Grüsse, NB
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Vielen Dank !
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Hallo Wieviele Angestellte hat der Betrieb denn ? Generell hast Du einen Anspruch auf eine Teilzeitstelle, eine Ablehnung dessen MUSS der Arbeitgeber sehr genau begründen. Es könnte auch sein, dass ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung möglich ist.
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Hallöle, ein Teil wurde Dir ja schon beantwortet, sprich es kommt auf Anzahl der Mitarbeiter an. ACHTUNG: Der AG muß Dir u.U. zwar TZ gewähren, aber nicht unbedingt zu den von Dir gewünschten Zeiten. Anspruch auf ALG hast Du nur dann, wenn Du dem Arbeitsmarkt auch zu Verfügung stehst. Sprich hast Du vorher in VZ gearbeitet und kannst jetzt nur noch in TZ arbeiten, bekämest Du auch nur noch TZ ALG Geld. LG Peeka
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