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Sehr geehrte Frau Bader! Vielen Dank für die Auskunft, dass ich während des Mutterschutzes arbeitslosenversichert bin. Wer aber bezahlt diese Versicherung? Die Krankenkasse? Auf meinen Lohnscheinen vom Arbeitgeber ist während dieser Zeit Brutto = Netto. Ist das richtig? Auf dem Arbeitsamt hat man mir heute gesagt, dass vom Mutterschutz nur 28 Tage gezählt werden. Ich muss 52 Wochen gearbeitet haben, um neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Auf diese Zeit würde ich aber nur kommen, wenn der gesamte Mutterschutzurlaub, also die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach der Geburt mit angerechnet werden. War die Auskunft vom Arbeitsamt richtig? Vielen Dank Bianca
Liebe Bianca, die Zeit des Mutterschutzes wird mitgerechnet. Gruß, NB
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