Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf ALG nach der Elternzeit

Frage: Anspruch auf ALG nach der Elternzeit

Queenie

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Mutterschutz, bis Ende Jänner 2019. Ich würde gerne aus persönlichen Gründen mein Arbeitsverhältnis, welches mehr als 12 Monate vor dem Mutterschutz bestanden hat, einvernehmlich mit Ende Mutterschutz auflösen und danach das Basiselterngeld für 10 Monate beziehen. Jetzt stellt sich mir allerdings die Frage ob ich nach Ablauf der Elternzeit Anspruch auf ALG I hätte, sollte ich bis dahin keinen neuen Job finden? Und wenn ja, was dann als Basis zur Berechnung der Höhe dient? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe mit freundlichen Grüßen Queenie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, ja. Es würde dann das Gehalt vor der Elternzeit herangezogen werden. Liebe Grüße NB


Terkey235

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Hallo Queenie, nach Ablauf der Elternzeit hättest du keinen Anspruch auf ALG, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würdest. Sobald du kündigst, endet deine Elternzeit. Du bist dann Hausfrau in Elterngeldbezug. Ob du Anspruch nach dem Ende des Eltergeldbezugs hättest (Achtung, du bist dann auch erstmal nicht mehr krankenversichert!), wenn du selbst gekündigt hast, wage ich zu bezweifeln. Aber das kann Frau Bader bestimmt eindeutiger sagen. Solltest du ALG1 erhalten, dann nur in dem Umfang, in dem du eine Betreuung für das Kind nachweisen und wirklich arbeiten könntest. Wenn du beispielsweise 15 Stunden arbeiten könntest, würdest ALG für diese 15 Stunden bekommen. Deinen Job in der Elternzeit freiwillig zu kündigen bringt dir nur Nachteile. Ich sehe keinen einzigen Vorteil. Nimm zwei Jahre Elternzeit und suche parallel nach einer neuen Stelle. Das bringt dir viel mehr. Du darfst während der Elternzeit woanders bis zu 30 Stunden arbeiten (nach Rücksprache), umziehen oder was immer du vorhast. Gruß, terkey


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