Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, bei meiner schwangeren Schwester endet der Arbeitsvertrag 11 Tage vor dem Mutterschutzbeginn. Hat sie danach Anspruch auf Arbeitslosengeld I ? Sie steht dem Arbeitsmarkt dann nicht zur Verfügung, wird das bei Schwangeren dann anders geregelt oder muss sie ALG II beantragen, Mutterschutzgeld bekommt sie ja dann nicht mehr. Oder stehen Schwangeren in diesem Fall andere Leistungen zu? Vielen Dank im Voraus für die Antwort LG Katharina
Hallo, ja, bis zum Beginn des Mutterschutzes, dann bekommt sie Mutterschaftsgeld iHd Arbgeldes. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hi... sie hat keinen Anspruch auf ALG, weil den hat man nur, wenn man tatsächlich auch arbeiten gehen könnte... Der Kindsvater ist für ggf für sie "zahlungsverantwortlich" auch wenn die beiden nicht verheiratet oder inzwischen sogar schon getrennt sein sollten... Ansonsten bleibt Ihr nur der Gang zum Sozialamt LG Peeka
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