St19
Liebe Frau Bader, meine Frau hat eine bis Ende Juli befristete, arbeitslosenversicherungspflichtige Stelle. Noch während der Beschäftigungszeit beginnt der Mutterschutz. Die Geburt ist für die zweite August-Woche geplant. Anschließend möchte sie zwei Jahre Elternzeit nehmen. Wie sieht es mit dem ALG I-Anspruch nach der Elternzeit aus? Hinsichtlich der Höhe des ALG I konnte ich recherchieren, dass ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde gelegt wird, wenn in den zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit nicht mindestens 150 Tage gearbeitet wurde. Okay. Aber: Besteht überhaupt ein Anspruch auf ALG I? Ich habe nämlich auch recherchiert, dass der Anspruch voraussetzt, dass man in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein muss und die Elternzeit nur dann als versicherungspflichtige Zeit gilt, wenn man unmittelbar davor versicherungspflichtig beschäftigt war (§ 26 Abs. 2a Satz 1 SGB III). Nun liegen zwischen dem Ende des Arbeitsverhältnisses und dem voraussichtlichen Geburtstermin aber ca. 10 Tage. Führt das dazu, dass meine Frau nach der Elternzeit keinen ALG I-Anspruch hat (falls nicht das Kind verfrüht noch im Juli geboren werden sollte)? Oder zählt die Zeit des Mutterschutzes vom 1. August bis zum Tag der Geburt auch als versicherungspflichtige Zeit?
Hallo, selbstverständlich besteht ein Anspruch. Liebe Grüße NB
mellomania
deine frau hat ohne arbeitgeber keine elternzeit. und sie steht dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung wenn sie hausfrau sein möchte.
mellomania
denn das bekommt sie nur, wenn sie dem arbeitsmarkt zur verfügung steht, was sie ja nicht tut, wenn sie nicht arbeiten möchte. daher müsstest du eure familie so lange finanzieren bis sie wieder bereit ist zu arbeiten. dann erhält sie alg1 weil sie dann vermittelbar ist
Mitglied inaktiv
Der Fragesteller möchte nicht wissen ob die Frau im zweiten Jahr Auszeit Anspruch auf ALG I hat sondern anschließend! Heißt sie steht dem Arbeitsmarkt dann zur Verfügung und will Arbeit finden. Bg
mellomania
nach der zeit zuhause ja. aber trotz allem hat sie ohne AG keine elternzeit.
Mitglied inaktiv
Ja, hat ja auch keiner gegenteiliges bzgl. EZ behauptet. Kein AG keine EZ. Ist für den Fragesteller aber egal. Der Vertrag läuft im Mutterschutz aus. Die Frau ist so lange sie EG bezieht versichert und alles ist bestens. Er möchte wissen ob die Frau nach dem Elterngeldbezug Anspruch auf ALG I hat.
mellomania
...
Colien07022004
Ja hat sie. War bei mir ebenfalls so. Vorraussetzung: Kind muss betreut sein Höhe richtet sich nach der angestrebten Arbeitszeit (Vollzeit volles ALG1 und alles darunter, wird nur mit anteiligen ALG1 vergolten). Liebe Grüße
St19
Vielen Dank für Ihre Antwort, Frau Bader, und auch die vielen anderen Rückantworten. Dennoch eine Nachfrage: Aus welcher Vorschrift ergibt sich, dass die Elternzeit als versicherungspflichtige Zeit gilt, wenn die versicherungspflichtige Beschäftigung zwar während der Zeit des Mutterschutzes, aber eben vor dem Geburtstermin endet?
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