Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anrecht auf ALG I nach Elternzeit

Frage: Anrecht auf ALG I nach Elternzeit

Majantje

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Sehr geehrte Frau Bader, ich steige im Oktober nach 13 Monaten Elternzeit wieder in meinen Beruf ein. Ich war vor der Schwangerschaft seit September 2011 dort beschäftigt. Unser Sohn kam im September 2012 zur Welt, so dass ich um Juli 2012 in Mutterschutz ging. Was würde passieren, wenn ich nach dem Wiedereinstieg kündige? Ich habe vertraglich eine 6 wöchige Kündigungsfrist. Würde ich dann nach einer Sperrzeit ALG I erhalten? Wie lange vorher muss man dafür beschäftigt gewesen sein? Ich frage all dies, weil ich unsicher bin, ob unser Sohn den Einstieg in die Kita gut schafft und ich vom Gefühl her einen Plan B brauche... Vielen Dank schon jetzt für ihre Antwort! M.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie werden gesperrt sein - und nur dann Geld bekommen, wenn das KInd im KiGa ist und Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen Liebe Grüsse, NB


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