Skyfibi
Hallo, Also im November 2019 kommt meine Tochter zur Welt. Ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe im Januar 2018 ein Kleingewerbe angemeldet, welches ich dieses Jahr im März abgemeldet habe. Wie stelle ich nun den Elterngeldantrag? Ich trage aus nicht selbstständigr Arbeit die zwölf Monate v.d. Geburt ein und das aus dem Kleingewerbe aus dem Jahr 2018?
Hallo, von beiden. Es zählt als Bemessungszeitraum das letzte abgeschlossene Kalenderjahr, also 2018. Sie müssen die Lohnbescheinigung vom Ag und die Gewinnberechnung vorlegen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Weder noch... Es zählt bei dir das letzte abgeschlossene Kalenderjahr, also 2018.
Skyfibi
Ok. Also 2018 von beiden Jobs? Aber nicht nur vorläufig? Sondern endgültig? Was reiche ich denn dann ein? Meinen Steuerbescheid aus 2018? Wie errechnet sich dann die Höhe des Elterngeldes?
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