Mitglied inaktiv
Hallo ich beginne im Februar nach 3 Jahren EZ wieder zu arbeiten. Ich hatte heute ein Gespräch mit meinem Chef wie ich ab da eingesetzt werden soll. In meinem Arbeitsvertrag steht " Empfangsmitarbeiter" und ich soll nun ab Febr. als " Servicemitarbeiter" beschäftigt werden. Das will ich aber nicht, und möchte Sie fragen, ob mein AG das überhaupt darf. Und wenn nein, auf welches Gesetz kann ich verweisen??? 2. Frage: Ich weiß, dass ich eigentlich nicht mehr kündigen kann ( 3 Mon. zum Ende der EZ), aber wenn mein AG und ich uns einig sind, kann ich dann trotzdem meinem Arbeitsvertrag kündigen??? Ich habe eventuell einen neuen AG ab Februar in Aussicht und da mein Chef mich in einen andere Abteilung "stecken" will und mich in meiner alten Abteilung nicht braucht, denke ich, dass mein Chef da auch nicht abgeneigt wäre. Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, 1. Das kommt auf den Inhalt der Tätigkeiten an 2. Ja, wen soll es stören? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Grundsätzlich heißt es daß ein "gleichwertiger" Arbeitsplatz garantiert werden soll/muß. Meisten sorientiert man sich an dem was im Arbeitsvertrag steht. WENN aber der Arbeitsvertrag noch eine Klausel drin ist, daß Dui auch in anderen Abteilungen eingesetzt werden kannst ist das natürlich blöd... Ansonsten kannst Du immer noch darum bitten, daß Dein AG und Du einen Aufhebungsvertrag macht, wenn Du einen neuen Arbeitsplatz hast. Wenn der alte AG dich sowieso loswerden will, würd eich ihm nicht auf die Nase binden daß ich was neues habe sondern eher nach der Höhe der Abfindung fragen :-) Viele Grüße Désirée
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