Hallo zusammen,
ich hatte ja schon mal eine Frage zu diesem Thema gestellt, aber eine Frage ist noch offen.
Nochmal kurz zusammengefasst: in ein paar Wochen gehe ich wieder nach einjähriger Elternzeit zurück zum Arbeiten als Krankenschwester im Krankenhaus (Vollzeit). Da ich mein dann mittlerweile über einjähriges Kind noch stille, falle ich noch unter das Mutterschutzgesetz und darf unter anderem keine Nachtdienste machen. (außer mit expliziter Zustimmung, so steht es im neuen MuSchuGesetz). Eine Kollegin meinte jetzt, dass es sein kann, dass ich trotzdem das Gehalt bekommen werde, als ob ich auch Nachtdienste arbeiten würde (mein Gehalt im Beschäftigungsverbot beinhaltete dies auch, da ich die 3 Monate vor Schwangerschaft alle drei Schichten gearbeitet habe).
Ist es klar, was ich meine? Bitte nicht falsch verstehen, ich erwarte das ja überhaupt nicht aber wer freut sich nicht über ein paar Extragroschen...
von
DortmundLady124
am 21.06.2018, 21:18
Antwort auf:
An alle: nochmal eine Frage zur Stillzeit
Hallo,
dies ist richtig, Sie können zwar kein komplettes Beschäftigungsverbot bekommen für das Stillen, fallen aber unter das Nachtarbeitsverbot. Ich weiß jetzt nicht, wie er Vertrag aussieht, denke aber mal, dass der Arbeitgeber Sie dann eben nur tagsüber einsetzen wird. Aber zum vollen Gehalt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.06.2018
Antwort auf:
An alle: nochmal eine Frage zur Stillzeit
...das BV hatte ich ein paar Monate vor Geburt, nicht nach Geburt!
von
DortmundLady124
am 21.06.2018, 21:58
Antwort auf:
An alle: nochmal eine Frage zur Stillzeit
das gilt doch nur für kinder bis 12 monate mit attest des arztes. und geld für etwas bekommen, was man nich arbeitet finde ich, naja, wegen sowas...bedenklich. dann musst du halt eine vertragsänderung machen bis du abstillst. dann machst du einfach keine nachtschichten mehr und gut.
von
mellomania
am 22.06.2018, 23:16
Antwort auf:
An alle: nochmal eine Frage zur Stillzeit
Hallo Mellomania,
ich verstehe das nicht so ganz, welchen Vorteil hätte denn der Änderungsvertrag?
von
DortmundLady124
am 25.06.2018, 21:31
Antwort auf:
An alle: nochmal eine Frage zur Stillzeit
...und nein, das wirklich einzige, was im Mutterschutzgesetz auf die ersten 12 Lebensmonate beschränkt ist, sind die Stillpausen. Diese hat man nach 12 Monaten nicht mehr, ansonsten gibt es bezüglich Stillen keine Altersbeschränkung!
von
DortmundLady124
am 25.06.2018, 21:34