viorica
Sehr geehrte Frau Bader, bald wird meine einjährige Elternzeit enden und mein Arbeitgeber stellt mir in Aussicht, nach der Elternzeit für 2 Monate evtl. Teilzeit (25 oder 50%) arbeiten zu können. Danach ist es nicht sicher, ob es weiter geht. Dazu habe ich 2 Fragen: 1. sollte ich nach diesen 2 Monaten arbeitslos werden, wird das ALG1 nach meinem Vollzeitgehalt vor der Schwangerschaft berechnet? Oder (teilweise) nach diesen 2 Monaten, wo ich evtl. nur 25% meines vorigen Gehaltes verdienen werde? 2. nach diesem Jahr sollte unser Kind bei der Oma betreut werden (die etwas weiter weg wohnt). Gilt dies auch als gesicherte Betreuung? (sodass ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe?) Vielen herzlichen Dank für eine Antwort. viorica
Hallo, 1. Das kommt darazuf an, wieviel Stunden Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen 2. Das kommt darauf an, wie weit - und ob es tatsächlich machbar ist oder vom Amt als "Ausrede" angeehen wird.Man wird Sie wahrscheinlich auf einen ganztätigen Lehrgang schicken - dann muss man sehen, wie es klappt Liebe Grüße NB
Tanja26
1. ALG1 wird berechnet aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate. Gab es in der Zeit z.B. wegen Elternzeit Unterbrechungen nimmt man den Durchschnitt der letzten 2 Jahre vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Gab es da beispielsweise kein Einkommen wegen Elternzeit o.ä., wird ein fiktives Gehalt angesetzt. Dieses kann u.U. höher sein als das echte Einkommen. 2. Ja, sofern dies dem Arbeitsamt einfach nur glaubhaft gemacht wird. (Ist ja m.E. auch glaubhaft) Du solltest beim Arbeitsamt auf jeden Fall sagen das die Kinderbetreuung gesichert ist und du Vollzeit arbeiten könntest. Sonst erhälst du nur anteilig ALG1, so als würdest du nur TZ arbeiten!
viorica
Vielen Dank für die Antworten!
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