annegh
Hallo Frau Bader, kurz zu meiner Situation: Schwanger (ET im 02/2012) und werde allein erziehend sein. KV weigert sich, Vaterschaft anzuerkennen und Betreuungsunterhalt zu leisten. Zudem will mir mein Vermieter auf Grund meiner Schwangerschaft, offiziell wg. steigender Allgemeinkosten, die Miete erhöhen (ist das zulässig?). Ich plane, drei Jahre mein Kind selbst zu betreuen und werde dann nicht arbeiten. Ich bin seit vielen Jahren Vollzeit im Angestelltenverhältnis tätig und werde nach dem Mutterschutz die Elternzeit und das Elterngeld für 14 Monate in Anspruch nehmen. Auf Grund der Mieterhöhung muss ich ausziehen und möchte mir eine Wohnung kaufen (finanzieren), weil ein Darlehensbetrag günstiger liegt als meine derzeitige Kaltmiete (ohne Mieterhöhung); ich zahle knapp 500 Euro ohne Nebenkosten. Nach Bezug des Elterngeldes würde ich ALG II beantragen wollen. Wie sieht es dann aus, wenn ich in der Zeit in eine Eigentumswohnung gezogen bin? Ist dies zulässig oder würde mich das Arbeitsamt zwingen, die Wohnung wieder zu verkaufen um in eine Mietwohnung zu ziehen? Mietwohnungen sind bei uns generell rar und äußerst unschön (Wohnungsblocks), in die ich mit Baby ungern einziehen würde (Umfeld, Lärm usw.). Müsste ich die Bank vor Abschluss des Darlehensvertrages über meine Schwangerschaft in Kenntnis setzen? Momentan verdiene ich ja noch voll und könnte dies belegen. Die Raten in der Zeit nach dem Elterngeld würde ich vom ALG II bestreiten müssen. Was sagt das Recht dazu? Oder anders: Welche Alternativen bieten sich mir (wovon soll ich leben und mein Kind durchbringen)? Ich bin sehr dankbar, wenn Sie mir dazu etwas mitteilen könnten. Beste Grüße annegh
Hallo, 1. Verklagen Sie den Vater bzw wenden Sie sich wegen einer Beistandschaft an das JA wegen Unterhalt 2. Die Miete darf er nur im Rahmen der gestezl. Vorgaben erhöhen, aber die NK für den neuen Bewohner darf er erhöhen 3. Die Bank wird interessieren,das die Einkünfte wegfallen - deshalb denke ich, dass eine Info-Pflicht besteht 4. Wegen dem Haus u H4 verwiese ich auf den guten genannten Link Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Halloich hab das gefunden. http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/52318.eigentumswohnung.htm
Lina_100
Den Vater kann man gerichtlich in Anspruch nehmen und ich verstehe nicht was gegen eine (Teilzeit-)Tätigkeit nach 1 Jahr spricht. Planmaessiger ALG II Bezug ist zum einen kaum das richtige für ein Baby und zum anderen klingt das sehr nach Sozialschmarotzertum. Im übrigen scheinst Didier zusätzlichen laufenden Kosten als Wohnungseigentümer zu unterschätzen. Da kommt nicht nur die Gebaeudeversicherung, die Grundsteuer, die hoehere Hausratversicherung sondern auch die Umlagen für die Hausrücklage dazu. Hinzu kommen noch die Dahelehenszinsen. So wie du planst dürfte das auch ein Eingehungsbetrug gegenueber der finanzierenden Bank sein.
annegh
Vielen Dank cke04, mit dem Link konnte ich einiges anfangen! Frau Bader, einen Nachtrag: Während der dreijährigen Betreuungszeit, in der ich teilw. ALG II in Anspruch nehmen will (muss), ruht mein Arbeitsverhältnis. Ich werde für die Jahre der Betreuung durch meinen Arbeitgeber freigestellt (und lt. Gesetz bin ich nicht verpflicht, in diesen drei Jahren einer Arbeit nachzugehen). - P.S. @Lina: Ganz einfach: Es steht mir zu (und ich habe 20 Jahre dafür eingezahlt, ohne Fehlzeiten). Also stellt sich die Frage rein gar nicht!
Lina_100
Hallo, Die Arbeitslosenversicherung ist im Gegensatz zur Rentenversicherung eine reine Risikoversicherung, dabei zieht das Argument, schliesslich habe ich eingezahlt nicht. Im Übrigen willst du Sozialhilfe in Ansprich nehmen, dafür und nicht Arbeitslosenhilfe - muesstest du dem Arbeitsmarkt zur Verfuegunh stehen - und dafuer muss voll die Allgemeinheit aufkommen. Und du willst dir sogar noch Eigentum von der Allgemeinheit finanzieren lassen.
annegh
Nix da, Lina. Das ALGII kommt nicht für die Tilgung auf, nur für den Rest - da wird kein Unterschied gemacht zwischen Eigentum oder Miete. Also unterstell mir nicht, ich würde etwas von anderen finanzieren lassen (erstmal lesen - steht in dem Link). Außerdem richten sich meine Fragen an Frau Bader. Und viell. weiß sie Rat.
Lina_100
Das laeuft doch trotzdem darauf hinaus, dass du dir dein Leben inklusive deine Wohnung zumindest zeitweise von der Allgemeinheit finanzieren lassen willst, obwohl du in der gluecklichen Position bist einen Job zu haben und das als AE! Wie die Transferleistung bezeichnet wird, Nebenkosten oder Tilgung ist doch für deine Vermögensbilanz völlig irrelevant. Ich hoffe, du bist nicht nur deshalb schwanger weil du dir 3 Jahre Auszeit wünscht. Insgesamt kann dein Anspruch doch mit Kind nicht sein mit Sozialhilfe über die Runden zu kommen und von der Allgemeinheit zu leben. Was willst du denn für ein Vorbild sein?
annegh
Danke Frau Bader, es ist also möglich und in Ordnung. Ich weiß nun, was ich tun muss. Und bei der Bank werde ich mir Klauseln explizit durchlesen .. viell. finde ich da noch etwas drüber. Sonnige Grüße a.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine kurze Frage zum sogenannten Elterngeldtrick: 1. Kind geb. Oktober 2021,davor Vollzeit tätig, Basiselterngeld bis Oktober 2022 2. Kind September 2023, seit Nov 2022 in Teilzeit tätig + Aufwandsentschädigung Ratsmandat Die Aufwandsentschädigung wurde zuletzt bei der Elterngeldstelle als selbstständig ...
Sehr geehrte Frau Bader, von unserer Krankenversicherung haben wir zwei widersprüchliche Aussagen erhalten. Jetzt wissen wir nicht, was korrekt ist. Wir sind nicht verheiratet. Mein Lebensgefährte nimmt ab dem 1. Geburtstag unseres Sohnes für 4 Monate Elternzeit, aber ohne Elterngeldbezug. Er ist gesetzlich versichert. Muss er einen Beitrag für ...
Hallo, Ich bin momentan angestellt. Würde aber gerne den AG wechseln. Ich bin momentan nicht mehr in Elternzeit und auch das Elterngeld ist bereits aufgebraucht. Ich spiele mit dem Gedanken, ob ich bei meinem jetzigen AG in Elternzeit gehen kann (sozusagen so lange die Probezeit beim neuen AG ist) und während der Elternzeit bei meinem neuen A ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld. ET ist mitte Mai und ich werde Elterngeld Plus beantragen. Jetzt ist es so, dass ich von meinem Arbeitgeber eine Lohnerhöhung bekomme, ein Sockelbetrag von etwas 200 Euro pro Monat (März bis Dezember 2024). Ich habe unterschiedliche Aussagen dazu bekommen, ob es Nachteile für meinen ...
Hallo Frau Bader, wir erwarten im Juni unser erstes Kind. Ich bin angestellt in Teilzeit mit Urlaubsanspruch von 30 Tagen, aber seit Ende 2023 im betrieblichen Beschäftigungsverbot. Bei meinem Partner wird voraussichtlich zum Jahresende 2024 ein kurzzeitiger finanzieller Engpass ohne Anstellung auftreten. Meine Überlegung ist, für Dezember kein ...
Liebe Frau Bader, ich werde nach 1,5 Jahren mit 50% wieder in meinen Hauptberuf einsteigen, nachdem ich 1 Jahr lang Elterngeld bezogen habe. Vor Beginn der Elternzeit arbeitete ich voll, sodass ich aktuell den Höchstbetrag an Elterngeld erhalte. Ich würde gerne in dem halben Jahr nach Beendigung des Elterngeldes und vor Beginn meiner eigent ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Dezember 2023 unseren Sohn bekommen. Das letzte Elterngeld wird mir im November ausbezahlt. Ich möchte mich mit einem Kleingewerbe selbständig machen. Wir möchten noch ein 2. Kind. Die Frage ist: Wann muss ich das Gewerbe anmelden, so dass es für die Berechnung des Elterngeldes beim zweiten Kind noch das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, welche Vorteile hat eine bestehende Anstellung/gültiger Arbeitsvertrag während des Elterngeldbezugs bzw. hat es Nachteile "nur" EG zu beziehen und in keinem Arbeitsverhältnis zu sein? Konkret überlege ich meinen Arbeitsvertrag während meiner Elternzeit mit bestehendem Elterngeld-Bezug zu kündigen, da ich ohnehin schon e ...
Sehr geehrte Frau Bader, für meinen Mann haben wir vom 19.3.-18.4.24 Elterngeld beantragt. Er hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag, möchte aber wegen Unstimmigkeiten im Kollegium so schnell wie möglich kündigen. (Zu Monatsmitte oder -ende, 1 Monat im Voraus) Könnte er zum 31.3. kündigen? Bliebe es dann bei 1 Monat Kündigungsfrist? Würde ...
Liebe Frau Bader, meine Tochter kam im Juni 2024 auf die Welt. Zu der Zeit war ich unbefristet angestellt und habe Elternzeit bis Oktober 2025 beantragt. Aus persönlichen Gründen habe ich mein Arbeitsverhältnis zum 31.03.2025 selbst gekündigt aber bekomme ich immer noch EG bis September 2025. Jetzt habe ich ein Schreiben von der Krankenkasse er ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit