Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ALG 1 Anspruch während Elternzeit?

Frage: ALG 1 Anspruch während Elternzeit?

Januarmaijuni

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Hallo Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in Elternzeit. Ich habe ursprünglich 2 Jahre EZ genommen, wollte aber finanziell bedingt diese verkürzen und ab Juni wieder arbeiten gehen. Das Problem ist jetzt allerdings, dass mein Arbeitgeber (airberlin) insolvent ist und ich quasi freigestellt bin. Noch bin ich nicht gekündigt, ist ja auch nicht so einfach während der EZ. Wie ist denn das jetzt? Ich kann ja meine EZ nicht verkürzen, da es airberlin ja nicht mehr gibt. Hab ich denn irgendwie Anspruch auf ALG1 oder so? Ich bin sehr überfragt. Vielen lieben Dank schon mal.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Es ist erst einmal zu klären, was mit Ihrem Vertrag ist.Hat der Inso- Verwalter gekündigt? Findet vllt eine Übernahme statt? Ansonsten können Sie doch kündigen. Liebe Grüße NB


mellomania

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du kannst währed der elternzeit bis zu 30 h bei einem andren arbeitgeber arbeiten. voraussetzung für alg1 ist, dass du dem arbeitsmarkt zu verfügung stehst und dein kind betreut ist. wenn du reine elternzeit hast und dein kind in der kita und du daher nicht abkömmlich bist, hast du keinen anspruch


Januarmaijuni

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@mellomania Was bedeutet wenn ich abkömmlich bin?


Mitglied inaktiv

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Die Gegebenheiten, z.B. Kinderbetreuung, müssen so sein, dass Du jederzeit ein Jobangebot annehmen kannst. Die erste Antworterin hat u.a. ein "nicht" in ihrer Auskunft vergessen, daher war es missverständlich. "wenn Du reine Elternzeit hast und dein Kind (NICHT) in der Kita und Du daher nicht abkömmlich bist,..."


mellomania

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hatte ich vergessen. du musst dein kind betreut haben, damit du jederzeit morgen einen job annehmen kannst, DANN hast du anspruch. hast du aber elternzeit, dein kind ist zuhause dann hast du keinen anspruch


Januarmaijuni

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Vielen lieben Dank euch. Also die Kids gehen ab August in die Krippe bzw Kindergarten. Aber meine Mutter ist zuhause und meine Schwester auch, zählt das auch als mögliche Betreuung? Ich steig‘ da echt nicht durch.


Januarmaijuni

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Also ich wurde nicht gekündigt, nur freigestellt. Eine Übernahme wir nicht stattfinden. Wir mussten uns ja alle auf unsere Stellen neu bewerben, bei Eurowings usw. also meine EZ läuft normalerweise noch bis Mai 2019.


mellomania

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dann bist du erst nach mai 19 alg1-fähig. du kannst deine elternzeit ja nicht vorzeitig beenden, außer du arbeitest in dieser 30 h woanders. un das muss dein AG genehmigen. VORHER.


Januarmaijuni

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Aber wer sollte es mir genehmigen? Da ist ja niemand mehr


mellomania

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du bist doch freigestellt und nicht gekündigt oder? also musst doch formal noch dein arbeitgeber da sein


Januarmaijuni

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Ja der Insolvenzverwalter. Anscheinend hätte der mich garnicht freistellen dürfen.


cube

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Bekannter war auch bei airberlin und steckte in dem gleichen Dilemma. Nicht gekündigt, aber kein Gehalt mehr bekommen. Das Arbeitsamt konnte/durfte darauf hin kein ALG auszahlen, da ja rein rechtlich noch ein Vertrag bestand. Die Übernahmeangebote waren ein Witz und schlussendlich hat er sich woanders beworben und selbst gekündigt. Bis dahin hatte er jedoch auch schon 2 Monate weder ALG noch Gehalt bekommen. Bei dem Desaster dort würde ich dir raten mit dem Arbeitsamt zu sprechen, ob in diesem speziellen Fall (der ja wohl bundesweit bekannt sein dürfte) auf die Sperrfrist bei Eigenkündigung verzichtet werden würde. Bewirb dich schnellstmöglich woanders.


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