kleeneDani
Guten Abend ich bin etwas verwirrt *seufz* ... z.Zt. bin ich eine glückliche Mami von unserem 1. Sohn der aktuell jetzt fast 6 Monate alt ist. Das Elterngeld bekomme ich über eine Laufzeit von 2 Jahren (mit halbierten Beiträgen) ausgezahlt. Nun werden wir etwas unerwartet (weil ich nach wie vor voll stille) wieder Eltern. Vorraussichtlicher Geburtstermin ist Ende Juli`14. Anspruch für das 1. EG endet theoretisch im Mai`13 (wird ja aber noch länger ausgezahlt), also quasi auch noch paralell dann zum 2. Kind. Nun meine Frage: Haben wir denn Anspruch auf EG für unser 2. Kind und wenn ja, gibt es dann irgendwelche Besonderheiten zu beachten ? Danke schon mal im Voraus und liebe Grüße
Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG (das Sie natürlich bekommen) ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Sie bekommen zusätzlich den Geschwisterbonus. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Gutes Timing fürs Elterngeld :-) Du bekommst sogar mehr als beim ersten Kind, da Du noch 10% Geschwisterbonus obendrauf bekommst bis das erste Kind 3 ist. Ganz wichtig : Aktuelle Elternzeit beenden und zwar exakt zu dem Tag vor dem neuen Mutterschutz. Also Mutterschutzbeginn 15.06 , Du beendest zum 14.06. Dann bekommst Du wieder vollen Mutterschutzlohn 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Der AG kann das nicht ablehnen ! Die restliche Elternzeit von Kind 1 kannst Du beantragen zu übertragen auf die Zeit bis zum 8. Geb. und nimmst nach der Geburt erst einmal die Elternzeit von Kind 2. Die 2. Rate vom 1. Elterngeld würde ich mir komplett auszahlen lassen in einem Rutsch. Alles Gute für die Schwangerschaft
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