Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

AG verlang Beschäftigungsverbot - wie soll das gehen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: AG verlang Beschäftigungsverbot - wie soll das gehen?

CurlySue1987

Beitrag melden

Hallo, ich befinde mich in der 12. SSW. In den letzten Wochen bin ich recht oft krankgeschrieben gewesen weil ich mich ständig übergeben musste. Leider musste ich deswegen auch für mehrere Tage ins Krankenhaus. Jetzt geht es langsam wieder bergauf aber an manchen Tagen fühle ich mich immer noch nicht so fit. Wie dem auch sei: Ich bin Fremdsprachensekretärin und bin oft unterwegs zu Außendienstterminen und Messen. Auch im Büro ist es alles andere als stressfrei. Die Geschäftsführung hält es wohl für das Beste, dass ich mich bis zur Niederkunft krankschreiben lasse oder mein FA ein Beschäftigungsverbot ausstellt. Dass sie mir bei einem Beschäftigungsverbot den vollen Lohn zahlen müssen wissen die auch... Ich bin da ehrlich gesagt nicht so dafür, weil ich doch ganz gerne auch mal aus dem Haus komme. Jetzt ist es aber so, dass ich letzte Woche wieder kam und schon eine Praktikantin auf meinem Platz gesessen hat, die für meine Stelle eingestellt werden soll. Die anderen Mitarbeiter waren auch erstnaunt, dass ich überhaupt da war - da ihnen wohl mitgeteilt wurde, dass ich nicht mehr kommen würde. Seit dem geht es hier total rund. Ich habe so gut wie gar nichts mehr zu tun, meine ganzen Aufgabengebiete wurden mir entzogen und es wird mit den Augen gedreht wenn ich doch mal zur Toilette muss weil es nicht mehr geht. Blöde Sprüche sind inklusive und langsam geht es mir doch sehr an meine Psyche. Jetzt meine Frage: Soll ich meinem FA von dieser Situation erzählen und darauf hoffen, dass er mir ein Verbot ausstellt? Ich komme mir da ehrlch gesagt langsam ziemlich doof vor, weil ja in diesem Sinne kein Risiko besteht. Aber eine Krankschreibung über mehrere Wochen kommt für mich auch nicht in Frage, da ich sicherlich nicht auf 40% meines Lohns verzichten werde. Vielen Dank für eure Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). Wenn keines der genannten Gründe vorliegt, kann der Arzt weder ein BV noch eine Krankschreibung ausstellen, dass wäre sonst Betrug. Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

Beitrag melden

Du kannst natürlich den gyn fragen,Ober er es macht ist eine andere Sache. aber auch ag dürfen ein bv ausprechen wie das genau läuft weiß ich nicht.


Sonni74LS

Beitrag melden

Das hört sich ja schon fast nach Mobbing an... eine Frechheit. Bin da mal auf die Antwort von Frau Bader gespannt. Wünsche Dir noch alles Gute für die Schwangerschaft... die Übelkeit vergeht sicherlich bald.. bist ja schon 12. SSW. Kann mir nicht vorstellen, dass der AG mit dem Argument ein Beschäftigungsverbot erlangen kann. Sehr komisch. Viele Grüße, Sonja


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...

Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...

Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...