Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

AG-Anteil Mutterschaftsgeld

Frage: AG-Anteil Mutterschaftsgeld

lieschen92

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe nach Beendigung meiner Elternzeit mit Kind Nr. 1 nur 8 Wochen in Vollzeit gearbeitet und bin dann wieder in Mutterschutz mit Kind Nr. 2 gegangen. A) Wie berechnet sich der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in diesem Fall? (Es gibt nach Elternzeit keine drei abgerechneten Monate) B) Wird die Elternzeit bei der Berechnung ausgeklammert? Arbeitgeber setzt zur Berechnung nur zwei Monate an, dadurch fällt das Mutterschaftsgeld extrem niedrig aus. Wird hierbei nicht zur Berechnung ein Einkommen von vor der Geburt von Kind Nr. 1 herangezogen? Danke. Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen den Zuschuss bis zur Höhe dessen, was Sie ohne Mutterschutz erhalten würden. Der AG hat unrecht. Liebe Grüße NB


mellomania

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du bekommst das was du vor beginn des mutterschutzes verdient hast. unabhängig von monaten. von daher muss er vollzeit zahlen


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