MelissaMatzner
Sehr geehrte Frau Bader, ich erzähle Ihnen die kurzfassung meiner Geschichte und hoffe Sie können mir helfen: Ich bin seit 22.10.2012 krank geschrieben wegen akuten und anhaltenden Schmerzen im linken Handgelenk. Nach zahlreichen Untersuchungen stellte sich herraus, dass es ein gutartiger Tumor ist, der operativ entfernt werden muss. Es stellte sich aber am 24.11.2012 raus das ich in der 4. Woche schwanger bin, das machte das Vorhaben Operation, rasche Heilung und wieder Aufnahme meiner Beschäftigung zu nichte. Denn das Klinikum Harlaching in München riet mir davon ab diese Operation durchführen zu lassen da Sie mir nicht gewährleisten konnten dass das unser Kind überlebt. Da man mir wegen der folgenden Knochenschmerzen starke Schmerzmittel geben müsste und das Narkosemittel sich auch im Blut absetzt. Wie wahrscheinlich jede Mutter, handelte ich und stimmte zu, die Operation erst einmal nicht zu machen und zu warten bis unser Kind geboren ist. Seit ca 03.12.2012 befinde ich mich in der Krankengeld Zahlung meiner Krankenkasse. Ich redete mit meiner Frauenärztin darüber ob es nicht möglich währe ein Beschäftigungsverbot auszustellen. Sie meinte das ginge nicht und sie erkundige sich bei der Krankenkasse. Bis April 2013 passierte nichts. Mir fiel es immer schwerer alle 4 Wochen zum Orthopäden zu fahren 2h zu warten und mir den Krankengeldschein ausfüllen zu lassen. Somit wechselte ich meinen Frauenarzt weil es bekannt war das meine bis dorthin Frauenärztin nicht mal bei akuten Nierenbeschwerden einer anderen Patienten das Beschäftigungsverbot ausstellte. Mein neuer Frauenarzt setzte sich für uns ein, sprach mit der Krankenkasse und 2 Tage später hatte ich mein Beschäftigungsverbot da ich und mein Kind durch die Schmerzen die bei der Arbeit auftretetn würden gefährdet sein. Nun ist meine Frage. Da ich seit dem 03.12.2012 Krankengeld sprich 67prozent meines Netto Gehaltes bekam und mir daher ca 2000 Euro fehlten, ob es möglich wäre nun die Arztin zur Rechenschaft zu ziehn und die 2000Euro einzuklagen. Weil die Diagnose im April zum Beschäftigungsverbot ist ja die gleiche wie im Dezember. Ich hoffe Sie können mir helfen bzw einen Tipp geben was ich machen kann Vielen Dank im Vorraus Melissa Matzner
Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). In Ihrem Fall sei die Krankschreibung das richtige Mittel. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Ich würde diesen Gedanken schnell verwerfen, denn weder die Arbeit noch die Schwangerschaft haben was mit Deiner Arbeitsunfähigkeit zu tun. Ein BV ist überhaupt nicht angebracht, denn dafür muss die Arbeit die Schwangerschaft gefährden. Wünsche Dir alles Gute, und dass das nach der Geburt rasch operiert werden kann und Du dann in Ruhe Dein Mutterglück genießen kannst.
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