dirkimausi
Hallo, ich schreibe hier zum ersten Mal. Ich habe eine für mich sehr wichtige Frage. Im Dez. 2017 haben wir eine Lohnsteuerklassenänderung (ich:3; mein Mann: 5) vornehmen lassen welche ab 01/2018 in Kraft getreten ist. Nun kam aber eine ungeplante Schwangerschaft ins Spiel. Mittlerweile können wir uns auch wirklich freuen darüber (ist das 4.Kind). Ich arbeite VZ im Büro unbefristet seit 2009. Nun droht aber aus gesundheitlichen Gründen ein Beschäftigungsverbot. Können Sie mir sagen nach welcher Lohnsteuerklasse ich dann im Beschäftigungsverbot berechnet werde? -> hatte öfters gelesen, dass die letzten 3 Gehältern vor SS-beginn zur Ermittlung herangezogen werden. Demnach wären mein Mann und ich ja schlechter gestellt als im Moment. Bitte um eine Rückantwort. :) Herzliche Grüße
Hallo, weiter wie vorher. Für das EG zählt die Lohnsteuerklasse, die man die meiste Zeit (7 Mo) hatte Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Frau Bader macht keine Steuerberatung, dazu musst du dich an den Steuerberater wenden. Meines Wissens wird der Bruttolohn zur Berechnung herangezogen, und nicht der Nettolohn. Das weiß aber auch deine Personalabteilung.
Mitglied inaktiv
Keine Sorge, spielt keine Rolle. Die Änderung wird vorgenommen und Du bekommst so viel ausgezahlt wie es entsprechend der neuen Steuerklasse ist. Lg
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