Aster
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin das zweite mal schwanger und befinde mich aufgrund einer Symphysenlockerung seit einer Woche bis zur Geburt im individuellen Beschäftigungsverbot. Davor habe ich (und hätte ohne das Beschäftigungsverbot auch jetzt) 50% Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Meine Elternzeit läuft demnächst aus und ich hätte ab dem 01.03. wieder Vollzeit gearbeitet. Der erwartete Entbindungstermin ist Ende Juni. Nun meine Frage: Habe ich ab dem 01.03. Anspruch auf mein Vollzeitgehalt, da ich ab dem 01.03. auch einen Vollzeitvertrag habe oder läuft nur das aktuelle 50%-Teilzeitgehalt weiter? Vielen Dank und beste Grüße Aster
Hallo, hier ist die Krankschreibung das richtige Mittel. Ansonsten bekommen Sie jeweils das, was Sie ohne Bv bekommen würden. Liebe Grüße NB
cube
Du hast Anspruch auf das Gehalt, das vertraglich vereinbart ist. Ab dem 1.3. also wieder Vollzeit. Das BV kommt vom AG oder FA? Der FA hätte ja eher eine AU ausstellen müssen.
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