Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Entgelt im Beschäftigungsverbot bei Änderung der Arbeitszeit

Frage: Entgelt im Beschäftigungsverbot bei Änderung der Arbeitszeit

Aster

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin das zweite mal schwanger und befinde mich aufgrund einer Symphysenlockerung seit einer Woche bis zur Geburt im individuellen Beschäftigungsverbot. Davor habe ich (und hätte ohne das Beschäftigungsverbot auch jetzt) 50% Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Meine Elternzeit läuft demnächst aus und ich hätte ab dem 01.03. wieder Vollzeit gearbeitet. Der erwartete Entbindungstermin ist Ende Juni. Nun meine Frage: Habe ich ab dem 01.03. Anspruch auf mein Vollzeitgehalt, da ich ab dem 01.03. auch einen Vollzeitvertrag habe oder läuft nur das aktuelle 50%-Teilzeitgehalt weiter? Vielen Dank und beste Grüße Aster


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, hier ist die Krankschreibung das richtige Mittel. Ansonsten bekommen Sie jeweils das, was Sie ohne Bv bekommen würden. Liebe Grüße NB


cube

Beitrag melden

Du hast Anspruch auf das Gehalt, das vertraglich vereinbart ist. Ab dem 1.3. also wieder Vollzeit. Das BV kommt vom AG oder FA? Der FA hätte ja eher eine AU ausstellen müssen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage. Mir stehen im Jahr 34 Tage Urlaub zu. Der Entbindungstermin ist der 3.10.13. Mutterschutz ist somit bis Anfang Dezember. Ich habe im Januar noch keinen Urlaub genommen und nun ist die Frage ob ich somit nach Ende der Elternzeit Anspruch auf alle 34 Tage habe? Es liegt, wegen Arbeit im Nachtdienst ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zum Thema "Urlaub im teilweisen Beschäftigungsverbot, Arbeitszeit 4 Stunden pro Woche": Vor der Schwangerschaft Vollzeit mit 30 Tagen Urlaub pro Kalenderjahr; Verändert sich der Anspruch durch das teilweise BV mit den vier Stunden pro Woche? Muss man als Arbeitnehmerin im teilweisen BV Urlaub nehmen? ...

Liebe Frau Bader, mein Geburtstermin ist am 15.09.2015. Ich bin Verkäuferin in einem Autohaus und in Vergangenheit stets offen und flexibel meinen Arbeitszeiten gegenübergestellt gewesen. Diese sind von Mo. - Fr. 9-18/19 Uhr und samstags von 9-13/14 Uhr. Der samstagsdienst verläuft alle 2 Wochen im Wechsel. Manchmal jedoch, fortlaufen ...

Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...

Sehr geehrte Frau Bader,   mein Sohn ist 14 Monate alt, ein Stillkind und muss zur Tagesmutter, da das Elterngeld raus ist und ich aus finanziellen Gründen wieder arbeiten muss.  Mein Arzt hat mich nun krank geschrieben, weil ich Sehstörungen und Schwindel habe, da mein Sohn, nicht bei der Tagesmutter bleiben möchte. Er schreit, isst, tri ...

Hallo, die EZ ist beendet. Ich fühle mich nicht mehr wohl, habe Bauch-/Kopfschmerzen seit letzter Woche, aufgrund der Anzeige beim Jugendamt, von meinem Arbeitgeber. Mein Hausarzt hat schon gesagt, es sei Schikane/unverschämt. Er konnte es nicht glauben. Würde dies ausreichen oder nicht, für Anzeige und BV (wenn das BV überhaupt möglic ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt.  Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...

Hallo Frau Bader,   Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch  umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde.    Meine Chefs tota ...