Aster
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin das zweite mal schwanger und befinde mich aufgrund einer Symphysenlockerung seit einer Woche bis zur Geburt im individuellen Beschäftigungsverbot. Davor habe ich (und hätte ohne das Beschäftigungsverbot auch jetzt) 50% Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Meine Elternzeit läuft demnächst aus und ich hätte ab dem 01.03. wieder Vollzeit gearbeitet. Der erwartete Entbindungstermin ist Ende Juni. Nun meine Frage: Habe ich ab dem 01.03. Anspruch auf mein Vollzeitgehalt, da ich ab dem 01.03. auch einen Vollzeitvertrag habe oder läuft nur das aktuelle 50%-Teilzeitgehalt weiter? Vielen Dank und beste Grüße Aster
Hallo, hier ist die Krankschreibung das richtige Mittel. Ansonsten bekommen Sie jeweils das, was Sie ohne Bv bekommen würden. Liebe Grüße NB
cube
Du hast Anspruch auf das Gehalt, das vertraglich vereinbart ist. Ab dem 1.3. also wieder Vollzeit. Das BV kommt vom AG oder FA? Der FA hätte ja eher eine AU ausstellen müssen.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage. Mir stehen im Jahr 34 Tage Urlaub zu. Der Entbindungstermin ist der 3.10.13. Mutterschutz ist somit bis Anfang Dezember. Ich habe im Januar noch keinen Urlaub genommen und nun ist die Frage ob ich somit nach Ende der Elternzeit Anspruch auf alle 34 Tage habe? Es liegt, wegen Arbeit im Nachtdienst ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zum Thema "Urlaub im teilweisen Beschäftigungsverbot, Arbeitszeit 4 Stunden pro Woche": Vor der Schwangerschaft Vollzeit mit 30 Tagen Urlaub pro Kalenderjahr; Verändert sich der Anspruch durch das teilweise BV mit den vier Stunden pro Woche? Muss man als Arbeitnehmerin im teilweisen BV Urlaub nehmen? ...
Liebe Frau Bader, mein Geburtstermin ist am 15.09.2015. Ich bin Verkäuferin in einem Autohaus und in Vergangenheit stets offen und flexibel meinen Arbeitszeiten gegenübergestellt gewesen. Diese sind von Mo. - Fr. 9-18/19 Uhr und samstags von 9-13/14 Uhr. Der samstagsdienst verläuft alle 2 Wochen im Wechsel. Manchmal jedoch, fortlaufen ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe. Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...
Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen. Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt. Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen