Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zum Thema "Urlaub im teilweisen Beschäftigungsverbot, Arbeitszeit 4 Stunden pro Woche": Vor der Schwangerschaft Vollzeit mit 30 Tagen Urlaub pro Kalenderjahr; Verändert sich der Anspruch durch das teilweise BV mit den vier Stunden pro Woche? Muss man als Arbeitnehmerin im teilweisen BV Urlaub nehmen? Wäre dies der so genannte "Erholungsurlaub"? Wenn ja, wie werden die Urlaubstage gerechnet bei vier Stunden pro Woche? Vielen Dank im Voraus!
von Knorko am 16.12.2014, 11:00