Angelika_mit_Leopold
Liebe Frau Bader, ich muss Sie leider schon wieder nerven..... Folgendes: Im zweiten Elternzeitjahr (Beginn der Elternzeit war der 16.02.2016) habe ich eine Teilzeittätigkeit beantragt. Ab 01.03.2017 arbeiteich nun mit 20 h/Woche. Nun hat mir die Personalabteilung nach langem Schweigen endlich geantwortet und den Antrag genehmigt, allerdings soll ich eine Vertragsänderung unterschreiben, die bis 28.02.2018 gilt. Ist das zulässig? Eigentlich endet die Elternzeit am 15.02.2018 und rein theoretisch könnte ich die Stunden während des Jahres noch ändern. Viele Grüße und herzlichen Dank Angelika
Hallo, wo ist das Problem? Die Vertragsänderung gilt bis zum Ende des Monats, in dem die Elternzeit endet. Das ist zulässig. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Dann würde ich da einfach mal nachfragen. Vertragsänderung würde ich aber eh problematisch sehen. das kann nämlich bedeuten das man vor hat den VZ-Vertrag in einen befristeten TZ-Vertrag zu verändern und dann stehst du ab dem 1.3.2018 komplett ohne Job da und kannst dagegen nicht mal vorgehen. Eigentlich ist es so das man entweder einen auf die EZ befristeten Neuvertrag macht - mit den Eckdaten aus dem VZ-Vertrag (Gehalt, Urlaub, usw) oder im VZ -Vertrag ein Zusatz aufgenommen wird das TZ auf EZ befristet ist. Über die EZ hinhaus aber sicherlich nicht.
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