Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe seit mittlerweile fast 6 Jahren auf Arbeit eine Sonderregelung(leider nicht schriftlich), wonach ich immer in der Spätschicht den Samstag arbeite und auch meinen freien Tag habe, mein Lebensgefährte und alle anderen haben das in der Frühschicht. So ist jeden Samstag einer von uns zu hause und kann sich um meine Tochter kümmern und in der Woche den einen Tag auch, so das ich die Tagesmutter nur 4 Tage in der Woche brauche. Nun soll das von dieser auf nächste Woche geändert werden und ich soll dann auch in der Fühschicht den Samstag arbeiten. Dürfen die das so einfach ändern? Und ohne Vorankündigung? Ich muß doch die Betreuung meiner Tochter erst neu regeln, ich brauche doch dann die Tagesmutter 5 Tage in der Woche und mit ihr habe ich ja auch einen Vertrag den ich nicht von heute auf morgen ändern kann. MfG Kristin
Hallo, kommt darauf an, was im Vertrag steht, ob es Gewohnheitsrecht ist u welchen sachlichen Grund der Ag hat Liebe Grüsse, NB
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