Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe seit mittlerweile fast 6 Jahren auf Arbeit eine Sonderregelung(leider nicht schriftlich), wonach ich immer in der Spätschicht den Samstag arbeite und auch meinen freien Tag habe, mein Lebensgefährte und alle anderen haben das in der Frühschicht. So ist jeden Samstag einer von uns zu hause und kann sich um meine Tochter kümmern und in der Woche den einen Tag auch, so das ich die Tagesmutter nur 4 Tage in der Woche brauche. Nun soll das von dieser auf nächste Woche geändert werden und ich soll dann auch in der Fühschicht den Samstag arbeiten. Dürfen die das so einfach ändern? Und ohne Vorankündigung? Ich muß doch die Betreuung meiner Tochter erst neu regeln, ich brauche doch dann die Tagesmutter 5 Tage in der Woche und mit ihr habe ich ja auch einen Vertrag den ich nicht von heute auf morgen ändern kann. MfG Kristin
Hallo, kommt darauf an, was im Vertrag steht, ob es Gewohnheitsrecht ist u welchen sachlichen Grund der Ag hat Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, ich habe leider einen sehr lückenhaften Arbeitsvertrag, in dem weder die wöchentliche Arbeitszeit noch die Zeiten am Tag festgeschrieben sind. Vor meiner Erziehungszeit waren tägliche Arbeitszeiten von 10 bis 12 Stunden normal, dafür bekam ich auch vom Chef unterschiedlich Leistungszuschlag (auch nicht im Arbeitsvertrag geregel ...
Liebe Frau Bader, Ich bitte um Entschuldigung und versuch es noch einmal. Gilt eine spätere mündliche Vereinbarung der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeiten, wenn im Arbeitsvertrag dieser Teil nicht geregelt wurde? Kann mein Arbeitgeber jederzeit kurzfristig Mehrarbeit von mir verlangen, wenn ich dadurch Probleme mit der Kinderbetreuu ...
Liebe Frau Bader, seit 2 Jahren habe eine unbefristete Teilzeit-Arbeitsstelle. Durch Zusammenlegung zweier Standorte wird nun meine Stelle wegrationalisiert und es ist eine neue Teilzeit-Stelle für mich vorgesehen. In dieser neuen Stelle müsste ich jedoch täglich von 15 Uhr bis 20 Uhr arbeiten (statt wie bisher vormittags + 2x pro Woche nachmi ...
Liebe Frau Bader, seit 2 Jahren habe eine unbefristete Teilzeit-Arbeitsstelle. Durch Zusammenlegung zweier Standorte wird nun meine Stelle wegrationalisiert und es ist eine neue Teilzeit-Stelle für mich vorgesehen. In dieser neuen Stelle müsste ich jedoch täglich von 15 Uhr bis 20 Uhr arbeiten (statt wie bisher vormittags + 2x pro Woche nachmi ...
Hallo, Ich habe mal eine Frage und zwar war es ja bis jetzt so gewesen das Schwangere Frauen nicht nach 20uhr bis morgens um 6 Uhr arbeiten dürfen. Ich arbeite bei Lidl und als ich meinem Filialleiter mitgeteilt habe, Das ich schwanger bin, sagte er um 19.45Uhr muss ich mich Ausstempeln. Jetzt hat sich noch eine Kollegin schwanger gemeldet und ...
Hallo Frau Bader, ich bin Vater einer hübschen Tochter und habe bereits frühzeitig zwei Monate Elternzeit (Teilzeit) beantragt. War auch alles kein Problem und wurde genehmigt. Ich Arbeite Vollzeit. Übermorgen beginnt meine Elternzeit/Teilzeit und nun kommt der Geschäftsführer und teilt mir mit, dass er mit den Arbeitszeiten nicht zufrieden ist ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Chef hat mich heute angerufen. Da er für mich keinen Ersatz findet, wenn ich weiter als Leitung angestellt bin, soll ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben ab 01.07. mit einer neuen Stelle( also der Stellvertretung) und einer Schlechtergruppierung vom Gehalt her. Am 01.07. werde ich mich bereits im Muttersch ...
Sehr geehrte Fr. Bader, wenn es nach einer Trennung einmal zum Residenzmodell gekommen ist (sozusagen stillschweigende Übereinkunft; ohne JA / Gericht), welche Chancen hätte der KV, dies, z.B. nach ein paar Jahren, plötzlich ändern zu wollen, beispielsweise in ein Wechselmodell? Danke für Ihre Hilfe!
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe meinem Arbeitgeber am 16.06. mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft besteht. Am 26.06. erhielt ich per Post ein Schreiben, dass ab dem 1.08. meine monatliche Funktionszulage für die Unterstützung der Store Managerin entfiele. Mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. In der Änderung zum Anstellu ...
Uns wurde schriftlich im März mitgeteilt, dass aus den Regelbetreuungszeiten ab September VÖ6 wird. Schon im März habe ich telefonisch Kontakt mit der Abrechnung gehabt, da ich mich auf die Altvertragsregelung berufen habe. Da wurde mir leider nur telefonisch zugesichert, eine Sonderregelung zu bekommen, da ich einen Altvertag habe und mein Kind ...
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung