Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, seit 2 Jahren habe eine unbefristete Teilzeit-Arbeitsstelle. Durch Zusammenlegung zweier Standorte wird nun meine Stelle wegrationalisiert und es ist eine neue Teilzeit-Stelle für mich vorgesehen. In dieser neuen Stelle müsste ich jedoch täglich von 15 Uhr bis 20 Uhr arbeiten (statt wie bisher vormittags + 2x pro Woche nachmittags). Diese Arbeitszeiten lassen sích in keinster Weise mit meinem 3-jährigen Sohn vereinbaren, der vormittags über Mittag den KIGA besucht. In einem Gespräch ließ man mich wissen, daß auf "derartige familiären Belange" keine Rücksicht genommen werden kann... Für mich ist es nicht denkbar, die neue Stelle unter diesen Bedingungen anzutreten, da es mir absurd erscheint, daß ich wegen eine TZ-Stelle meinen Sohn von Mo.-Fr. überhaupt nicht mehr sehen kann, nicht mal zum "Ins-Bett-bringen". Meine Frage: Habe ich Anspruch auf meine bisherigen Arbeitszeiten? Falls nein: Was muß ich bei Kündigung beachten, daß ich trotzdem Leistungen des Arbeitsamtes erhalte? Mit bestem Dank, Isa
HAllo, Sie haben einen Anspruch auf die festen alten Zeiten-was steht dem im Arbeitsvertrag? Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre klare Auskunft! In meinem Arbeitsvertrag wird nur die Anzahl der wöchentlichen zu leistenden Stunden (19,25) erwähnt, jedoch wird nicht gesagt, ob vormittags, nachmittags etc. Habe ich also tatsächlich Anspruch auf meine alten Zeiten? Vielen Dank! Isa
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Liebe Frau Bader, Ich bitte um Entschuldigung und versuch es noch einmal. Gilt eine spätere mündliche Vereinbarung der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeiten, wenn im Arbeitsvertrag dieser Teil nicht geregelt wurde? Kann mein Arbeitgeber jederzeit kurzfristig Mehrarbeit von mir verlangen, wenn ich dadurch Probleme mit der Kinderbetreuu ...
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Sehr geehrte Fr. Bader, wenn es nach einer Trennung einmal zum Residenzmodell gekommen ist (sozusagen stillschweigende Übereinkunft; ohne JA / Gericht), welche Chancen hätte der KV, dies, z.B. nach ein paar Jahren, plötzlich ändern zu wollen, beispielsweise in ein Wechselmodell? Danke für Ihre Hilfe!
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