Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Änderung der Arbeitszeiten

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Änderung der Arbeitszeiten

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Liebe Frau Bader, ich habe leider einen sehr lückenhaften Arbeitsvertrag, in dem weder die wöchentliche Arbeitszeit noch die Zeiten am Tag festgeschrieben sind. Vor meiner Erziehungszeit waren tägliche Arbeitszeiten von 10 bis 12 Stunden normal, dafür bekam ich auch vom Chef unterschiedlich Leistungszuschlag (auch nicht im Arbeitsvertrag geregelt, sondern jeden Monat ohne feste Kriterin neu eingeschätzt und gezahlt). Kurz vor dem Ende meines Erziehungsurlaubs hatte ich ein Gespräch mit meinem Chef, in dem er mir eine neue Stelle anbot. In diesem Gespräch stellte ich deutlich klar, daß ich gern weiter in dieser Firma arbeiten würde, dies aber nur könnte, wenn wir eine Arbeitszeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr täglich vereinbaren, da danach keine Kinderbetreuung mehr gewährleistet ist und mein Partner täglich bis 18.00 Uhr arbeiten muß. Gelegentliche Überstunden am Abend seien möglich, dürfen aber nicht zur Regel werden. Dies wurde mir auch mündlich bestätigt und inzwischen arbeite ich seit über 1 Jahr wieder. Ich bekomme zwar keinen Leistungszuschlag mehr, war aber damals froh, überhaupt zu meinen Wunschzeiten arbeiten gehen zu können. Leider ist in dieser Firma ein pünktlicher Feierabend nicht üblich und es gibt regelmäßig Mißstimmung, wenn ich relativ pünktlich gehe. Sollte etwas sehr dringend sein, bin ich auch schon mit meinem Kind wieder in die Firma gekommen, oder bei rechtzeitiger Kenntniss wurde meine Tochter von der Oma betreut. In letzter Zeit kommt es aber immer häufiger vor, daß Versammlungs- oder andere Termine nicht rechtzeitig durchgestellt werden (obwohl schon länger geplant) und ich so kurzfristig keine anderweitige Betreuung mehr organisieren kann. Dies wurde (scheinbar) akzeptiert, wird mir aber jetzt zum Vorwurf gemacht. Außerdem wurde mir vor ca. 4 Wochen ein anderes (mein altes) Aufgabengebiet als Schwangerschaftsvertretung zugewiesen und der Chef möchte, daß ich ab 1.10.2003 Wechselschichten arbeite. Auch dies wieder mündlich unter 4 Augen. Ich lehnte die Wechselschichten ab mit der Begründung, daß meine Tochter dann jede 2. Woche abends keine Betreuung hat und ich dies ja beim Wiedereinstieg deutlich gesagt hätte. Seitdem werde ich regelmäßig unter Druck gesetzt. Ich soll mir überlegen, ob ich mit dieser Einstellung noch weiter in der Firma arbeiten möchte oder mir lieber einen neuen Job suchen will. Bisher habe ich mich dazu nicht deutlich geäußert, da meine Jobsuche bisher leider erfolglos war und ich mir eine Sperrzeit nach eigener Kündigung finanziell nicht leisten kann. Das Betriebsklima ist aber generell so schlecht und meine Nerven inzwischen auch, daß ich lieber heute als morgen gehen würde. Gilt die mündliche Absprache vor meinem Wiedereinstieg als vertragliche Festlegung einer 40-Stunden-Woche mit der täglichen Arbeitszeit von 7.00 bis 16.00 Uhr? Kann ich mich darauf berufen und jetzt angebotene Veränderungen ablehnen? Nach der jetzigen Lage wird sich mein Arbeitsverhältnis weiter in einen Nervenkrieg steigern. Ist der normale Weg eine Änderungskündigung vom Chef, mit der ich dann zum Arbeitsamt gehen kann? Und wie sind meine Ansprüche bei einem Aufhebungsvertrag, einmal beim Antrag auf Arbeitslosengeld und zum anderen bei einer Abfindung (ich kenne, daß ein Monatsgehalt pro Jahr üblich ist, zählt da der Erziehungsurlaub mit?). Das klingt alles sehr berechnend, aber in meiner jetzigen Situation kann ich nicht mehr anders denken. Grüße von Antje


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