Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitszeiten Änderung Mutterschutzgesetz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitszeiten Änderung Mutterschutzgesetz

Tante Emma

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Hallo, Ich habe mal eine Frage und zwar war es ja bis jetzt so gewesen das Schwangere Frauen nicht nach 20uhr bis morgens um 6 Uhr arbeiten dürfen. Ich arbeite bei Lidl und als ich meinem Filialleiter mitgeteilt habe, Das ich schwanger bin, sagte er um 19.45Uhr muss ich mich Ausstempeln. Jetzt hat sich noch eine Kollegin schwanger gemeldet und jetzt will er die Bezierksleiterin fragen ob wir nicht bis 21.15Uhr arbeiten können. Es hätte eine Änderung gegeben im Mutterschutzgesetz. Ist dem wirklich so? Denn ich möchte nicht bis 21.15Uhr oder länger da bleiben. Bin sehr froh darüber das ich bis jetzt um 19.45Uhr gehen kann. Vielen Dank Silke D.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nein, dies ist bis jetzt noch nicht so. Im Zweifel wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Die besagte Änderung tritt voraussichtlich erst am 01.01.2018 in Kraft und derzeit gilt Arbeitszeit ab 20 Uhr als Nachtarbeit und ist für Schwangere im Einzelhandel nicht zulässig. Aber auch ab nächstem Jahr dürfen Schwangere nur mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung nach 20 Uhr und bis längstens 22 Uhr beschäftigt werden.


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