Liebe Frau Bader, Ich bitte um Entschuldigung und versuch es noch einmal. Gilt eine spätere mündliche Vereinbarung der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeiten, wenn im Arbeitsvertrag dieser Teil nicht geregelt wurde? Kann mein Arbeitgeber jederzeit kurzfristig Mehrarbeit von mir verlangen, wenn ich dadurch Probleme mit der Kinderbetreuung habe und die Mehrarbeit in der Regel durch organisatorische Fehlplanungen in der Firma entsteht? Kann ich auf einer ordnungsgemäßen Änderungskündigung bestehen, wenn mein Arbeitgeber meine Arbeitszeiten verändern will? Und habe ich damit Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ich diese Änderung wegen der Kindergartenschließzeiten dann ablehnen muß? Zählt bei einem Aufhebungsvertrag und der Abfindung 1 Monatsgehalt je Arbeitsjahr der Erziehungsurlaub mit (was ist üblich als Verhandlungsbasis)? Grüße von Antje