flockex
Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Oktober im Mutterschutz und mittlerweile in der Elternzeit. Mein Arbeitgeber möchte mir diesen Monat (Februar) einen Bonus für 2015 zukommen lassen. Da dies als Einmalzahlung nicht mit dem Elterngeld nicht verrechnet wird, ist dies schon mal sehr gut, aber wenn ich richtig informiert bin, würde in meinem Fall mit der Elternzeit automatisch die Märzklausel greifen und die Sozialversicherungsbeiträge würden basierend auf das letzte Jahr berechnet werden. Ist meine Annahme korrekt, dass ich die Sozialversicherungsbeiträge auf den Bonus überhaupt nicht zahlen muss (sondern nur die Lohnsteuer am Ende des Jahres), wenn die Auszahlung des Bonus im April erfolgt und somit die Märzklausel nicht mehr angewendet werden kann und ich keine Einkünfte im lfd. Kalenderjahr (sprich bis April) hatte? Falls dies so ist, würde ich gerne den Arbeitgeber um verzögerte Auszahlung bitten, da ich so mehrere tausend Euro sparen würde. Falls ich doch Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, werden diese direkt abgezogen? Ich habe gehört, dass die Steuer in diesem Fall nicht direkt abgezogen werden würde, sondern ich diese mit der Steuererklärung für 2016 zahlen muss (und deshalb nicht den ausgezahlten Bonus gleich ausgeben darf) und ich frage mich, wie es mit den Sozialversicherungsbeiträgen aussieht. Würden diese direkt abgezogen werden vom Arbeitgeber oder muss ich dies mit der Krankenkasse direkt koordinieren? Hier die Fakten: - Geburt des Kindes im Dezember, Ende Mutterschutz Ende Januar, Elternzeit bis September 2016 - Elterngeld 1.800 Euro monatlich (Höchstsatz) - Ich bin freiwillig krankenversichert, da ich über der Bemessungsgrenze für die Krankenversicherung bin. Ich bin jedoch noch unter der Bemessungsgrenze für die Rentenversicherung Über eine kurze Antwort diesbezüglich würde ich mich freuen. Mit besten Grüßen Flockex
Hallo, im Einzelfall darf ich hier leider nicht drauf eingehen. Lesen Sie mal hier: https://www.haufe.de/personal/entgelt/vorsicht-maerzklausel-bei-einmalzahlung-zu-jahresbeginn/ganz-einfach-bei-einmalzahlung-maerzklausel-pruefen_78_165522.html Liebe Grüße NB
flockex
Danke Frau Bader für den Link. So wie ich es verstehe, ist eine Einmalzahlung während der Elternzeit ab April vorteilhaft, da keine Sozialversicherungsverträge gezahlt werden müssen. Was ich aber noch nicht ganz verstehe, ist die Definition vom lfd. Kalenderjahr. Kann es sein, dass bei einer Zahlung im April (wenn kein reguläres Arbeitsentgelt gezahlt wurde), zunächst zwar keine Sozialversicherungsbeiträge fällig werden, sondern diese nachgelagert fällig werden, wenn man am Ende des Jahres wieder arbeitet und entsprechend Entgelt hat (so wie es bei der Einkommenssteuer der Fall ist, denn hier wird ja auch die Jahresbrutto als Berechnungsgrundlage genommen).
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