Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Absicherung in/nach der Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Absicherung in/nach der Elternzeit?

sandra616

Beitrag melden

Hallo, ich bräuchte eure Hilfe; Ich habe 1 Jahr Elternzeit beantragt und letzten Monat erfahren, dass man mich nicht wiederhaben will. Mir wurde per sms durch die Blume von der Assistentin der Geschäftsleitung sogar Mobbing angedroht, wenn ich im Januar wiederkomme. (Leider geht dies von der Chefin aus, da ich weiss, wie sie mit Menschen umgeht, die ihr nicht mehr passen) Nun wollt ich eh nicht zurück, da die letzten Wochen der SS schon bescheiden waren. Bin schon als am bewerben, aber hab kaum positiven Rücklauf trotz Ausbildung+Studium zur Betriebswirtin, möchte nur TZ (max 30Std) arbeiten gehen danach wg der Kleinen... was kann ich machen, um erstmal auf der sicheren Seite zu sein und nicht zurück zu müssen??? Danke und liebe Grüße


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Mit dem Arbetsamt reden,denen das zeigen und mit Glück kannst Du kündigen ohne Sperre. Dann kündigst Du 3 Monate vor Ende der Elterzeit und kannst ALG1 beantragen. Kinderbetreuung ist gesichert ab Januar ?


sandra616

Beitrag melden

Ja, die Betreuung ist durch eine Tagesmutter gesichert. Vor dem Mutterschutz wurde mir TZ mündlich zugesichert, davon weiss natürlich niemand mehr was... ich müsste dort halt wieder ca 45Std/Woche hin...


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Mündlich zählt nix. Schreibe denen wegen Teilzeit 30 Stunden ab Januar. Welche Uhrzeiten Du kannst und bitte um schriftliche Bestätigung. ( Frist setzen von 2 oder 3 Wochen ) Mit Glück bekommst Du es dann schriftlich von denen dass es nix wird. Damit dann zum Arbeitsamt, plus Nachweis über die Kinderbetreuung. Wenn sie sehen dass das nicht zusammen passt , dann lass Dir von denen schriftlich geben dass du kündigen darfst und keine Sperre bekommst. Dann beziehst Du ab Januar ALG1 in Höhe der 30 Stunden. Also 2/3 , wenn Du vorher 45 Stunden gearbeitet hast.


sandra616

Beitrag melden

Meine Tochter ist am 24.01.2015 geboren. @Sternschnuppen: danke schonmal! Gute Idee!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, einen Anspruch auf verlängerung haben Sie leider nicht. Also würde ich mir einen Job auf TZ suchen - wenn Sie den nicht fimdem u die Kinderbetreuung nachweisen könnne, erhalten Sie für die TZ-Tätigkeit Leistungen von der Agentur f A. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Ich habe letzte Woche schon einmal gefragt bzgl. Absicherung / angedrohtem Mobbing am Arbeitsplatz, wenn ich zurück gehe. Ich habe den Tip genutzt und einen schriftlichen Antrag auf 30 Std Teilzeit gestellt. Trotz vorheriger Absage wurde er nun plötzlich doch genehmigt...ich habe nun einen Nachtrag zum AV ab dem 1. Tag nach ...

Hallo Frau Bader, Ab August, nach der Elternzeit mit meinem 1. Kind, würde ich gerne in eine Brückenteilzeit gehen. Sollte ich während der laufenden Brückenteilzeit eventuell wieder schwanger werden, kann ich dann nach der Elternzeit von Kind 2 den Beschäftigungsumfang der laufenden Brückenteilzeit weiter reduzieren, oder muss ich bis zum E ...

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu Krank sein im Urlaub. Und zwar... ... nehme ich zur Zeit meinen Resturlaub nach meiner Elternzeit. Nun bin ich aber leider erkrankt. Wie verhält sich das mit meinem Urlaub, wenn ich mich krank schreiben lassen sollte? Wird mir der Resturlaub genauso wieder gut geschrieben, als wenn ich im normalen Beru ...

Guten Tag, Im Januar läuft meine Elternzeit aus. Ich arbeite seit ca2 Jahren wieder in der selben Firma auf minijob basis jeden Samstag. Nach Fragen, is mein vorheriger Vertrag (noch einiges an Überstunden und Urlaub) still gelegt für weitere 2 Jahre. Da ich weiter nur Samstag arbeiten kann. Da ich gefragt hatte ob man die Überstunden und den U ...

Hallo zusammen, ich stehe vor einer Herausforderung: Bald endet meine Elternzeit und ich muss wieder vollzeit arbeiten. Leider lehnt mein Arbeitgeber meinen Wunsch nach einer vorübergehenden Teilzeittätigkeit von 30 Stunden am Nachmittag ab. Das Hauptproblem ist dabei nicht das Geld, sondern die Kündigungsfrist von drei Monaten. Ich habe fol ...

Hallo Frau Bader ich war ein Jahr in elternzeit . Ich bin seit 5 Tagen aus der Elternzeit raus und arbeite seit 3 Tagen . ich musste viel Ware schleppen und veräumen die letzten drei Tage und das ist täglich bei uns so . achteinhalb Stunden geht eine Schicht uns stehen 30 Minuten Pause zu die wir aber nicht in Anspruch nehmen können da ...

Hallo Frau Bader ich war ein Jahr in elternzeit . Ich bin seit 5 Tagen aus der Elternzeit raus und arbeite seit 3 Tagen . ich musste viel Ware schleppen und veräumen die letzten drei Tage und das ist täglich bei uns so . achteinhalb Stunden geht eine Schicht uns stehen 30 Minuten Pause zu die wir aber nicht in Anspruch nehmen können da ...

Guten Abend, im Oktober 2017 habe ich meinen Beruf als Gesundheits- und Krankenpflegerin aufgenommen (Erfahrungsstufe 2) und im August 2019 wurde ich Schichtleitung. Aufgrund der neuen Position wurde meine Erfahrungsstufe zurück auf Beginn der Stufe 2 gerückt.  Ich plane jetzt die Elternzeit frühzeitig zu verlassen und wieder als Gesundheits- ...

Hallo Frau Bader, wie gewünscht, hier noch einmal etwas detaillierter: Tarifvertrag AVR-C Anlage 31 Einstellung als Gesundheits- und Krankenpflegerin zu Oktober 2017: Oktober 2017 bis Juli 2019 EG P7 E2 (lt. Gehaltsmitteilung 34 von 36 Monaten, da ich direkt mit E2 12 von 36 Monaten eingestiegen bin). Anschließend Beförderung zur Sc ...

Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit, die Rechnungen als Selbstständige erst nach der Elternzeit zu stellen? Was kommt als Leistungszeitraum auf die Rechnung? Muss ich meine Arbeit als Selbstständige (Max. 1 Stunde am Tag) trotzdem bei der Elterngeldstelle melden? Vielen Dank im Voraus.