Carnivien
Guten Tag, ich befinde mich in der Endphase meines Promotionsstudiums. Ich bin dazu als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität angestellt, wobei neben der Arbeit an meinem Forschungsprojekt natürlich auch Lehre zu meinen Aufgabengebieten zählt. Die Promotionsarbeit an sich ist sozusagen freiwillige Sonderleistung. In einigen Wochen beginnt nun mein Mutterschutz (vor der Geburt) fürs zweite Kind. Gerne möchte ich in dieser Zeit auch an meiner Promotionsarbeit schreiben. Da die Schwangerschaft nicht mehr ganz unbeschwerlich ist, möchte ich das flexibel machen und auch mal einen Tag daheim bleiben können, und nicht auf den Mutterschutz vor der Geburt verzichten. Dennoch würde ich gerne, solange es eben geht, die Arbeit größtenteils an der Universität statt von zu Hause aus schreiben, da ich dort leichter Zugang zu den benötigten Daten sowie aller technischen Infrastruktur habe. Außerdem befindet sich der Kindergarten meines ersten Kindes direkt gegenüber der Fakultät, sodass ich sonst hin und her fahren müsste, um ungestört daheim arbeiten zu können. Ich könnte auch mein Büro mitsamt Rechner in der Zeit weiter nutzen. Meine Frage ist jetzt, kann ich diese Möglichkeit im Mutterschutz nutzen, solange ich keine Arbeit für die Universität leiste, sondern nur mein persönliches Vergnügen Promotionsarbeit betreibe? Oder darf ich mich nicht am Lehrstuhl aufhalten, weil das mein Arbeitsplatz ist und ich ja in Mutterschutz bin? Universitäten an sich sind ja öffentliche Gebäude, und die örtliche Bibliothek dürfte ich doch auf jeden Fall auch nutzen, nur, dass ich dort kein eigenes Büro und keinen Rechner zur Verfügung hätte. Sofern es zu keinem Zwischenfall kommt, kräht wahrscheinlich kein Hahn danach, aber ich möchte natürlich auch meinem Arbeitgeber keine Probleme bereiten, wenn am Ende das Kleine per Sturzgeburt im Büro kommt. Ich weiß, es ist ein bisschen ein spezieller Fall, aber in Zeiten zunehmender Akademisierung bin ich da vielleicht ja doch nicht die Einzige, und es würde mich freuen, wenn Sie mir diese Frage beantworten könnten. Mit freundlichen Grüßen!
Hallo, ich sehe kein Problem, wenn der Ag informiert ist. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Meine Frau arbeitet als Integrationshilfe an einer Schule. Sie ist befristet angestellt da der Betrieb die Stelle an die Förderung der I-Hilfe seitens des Jugendamts gebunden hat. Nun hat Sie frühzeitig ihrem Arbeitgeber bescheid gegeben dass sie schwanger ist. Darauf hin hat dieser direkt in die wege geleitet, dass der Vertrag wenige Wochen vor d ...
Hallo, Ich habe am 22.01.25 meine Ausbildung beendet und bin im selben Unternehmen in ein Beschäftigungsverhältnis mit neuem Gehalt gewechselt. Seit dem 27.01.25 bin ich nun im Mutterschutz. Ich bin von dem Paragraphen 21 Mutterschutzgesetz Absatz 4 etwas verwirrt... Wird mein neues Gehalt nun berücksichtigt oder nicht? Es handelt si ...
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe von Anfang Juni bis Mitte Oktober unbezahlten Urlaub bewilligt. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden. Der berechnete ET ist am 28.11., mein Mutterschutz schließt also (wenn das Baby bleibt) unmittelbar an den unbezahlten Urlaub an. Wie wirkt si ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Ich bin in Hessen als Polizeibeamtin tätig. Nun habe ich in der Funktion als Polizeibeamtin (Zeugin) eine Vorladung zum Gerichtstermin erhalten. Der Gerichtstermin ist zwei Tage vor meinem errechneten Entbindungstermin. Ich befinde mich daher im Mutterschutz. Auf Abladungswunsch reagierte die zuständige Richterin bis dato nicht. Ich bin davon ausg ...
Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt ...
Guten Tag, danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten. Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...
Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...
Die letzten 10 Beiträge
- 2 Jahre während Elternzeit im Ausland arbeiten
- Elterngeld, Beschäftigungsverbot unverheiratet steuernachzahlung
- Elternzeit vorzeitig beenden
- Ausklammerung für 2tes Kind welche Lohnabrechnungen einreichen?
- Krank nach Elternzeit
- Elternzeit Schwanger
- Elternzeit Schwanger
- Eine Frage wegen meine Schwester
- Übernachtung
- Wärende der schwangerschaft Firma in Insolvenz