Horizont
Sehr geehrte Frau Bader, so wie alle hier im Forum, möchte ich Sie auch um Hilfe bitten. Ende Februar werden wir unser Baby bekommen. Ich und meine Frau haben seit langem den Gedanken ca. 12 Monate der Elternzeit in unserer Heimat Türkei zu verbringen. So lange wir unser Hauptwohnsitz in DE behalten, wäre dies möglich wurde mir gesagt. Ich besitze die deutsche Staatsbürgerschaft meine Frau die türkische mit unbefr. Aufnthl. Für meine Frau wollte ich mich informieren, wie es ist bei längerem Auslandsaufenthalt - Abmelden / Anmelden etc. Hierfür habe ich beim Einwohnermeldeamt angerufen und nachgefragt. Dort wurde mir gesagt, dass man sich bei längeren Aufenthalten (ab 4 Wochen) sich abmelden müsste. Jetzt komme ich nicht klar mit der Aussage vom Versorgungsamt und dem Einwohnermeldeamt, das widerspricht sich doch? Wenn wir uns abmelden, würden wir kein Erziehungsgeld bekommen. Jetzt weiß ich nicht wie ich die Sache angehen soll, können Sie mir helfen? Vielen Dank schon mal für Ihre Mühe freundliche Grüße.
Hallo, wenn Sie mit dem Kind nicht in D leben, bekommen Sie kein EG, egal ob angemeldet oder nicht. Ob sie sich abmelden muss, weiß ich nicht (Ausländerrecht kenne ich mich nicht aus) Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Soviel ich weiß, dürfen Ausländer vorübergehend nur 6 Monate Deutschland von Deutschland weg sein, sonst müssen sie den Aufenthalt neu beantragen. Liebe Grüße Luvi
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, wir sind während meiner Elternzeit (bis Mai 2022) bei meinem deutschen Arbeitgeber in die Schweiz gezogen. Nun habe ich mich in der Schweiz selbstständig gemacht (im Aufbau und bisher noch keine Aufträge) und arbeite 1-2 Tage als Aushilfe in der Schweiz. Mein Ziel ist es, langfristig von der Selbständigkeit leben zu können und ...
Hallo, ich würde gerne mit meinem Freund mit Beginn des Mutterschutzes für max. 6 Monate ins nicht-europäische Ausland gehen und dann aber wieder zurück kommen. Also quasi ein langer Urlaub. Sprich wir bleiben hier gemeldet und da man 6 Monate auch an einem anderen Ort verbringen darf, sollte das auch kein Problem darstellen, da wir die 6 Monat ...
Hallo, Ich wurde von meinem Arbeitgeber für 3 Jahre in die USA entsendet. Nun haben wir hier Nachwuchs bekommen. Ich bekomme hier keinerlei Elternzeit und musst somit meinen Urlaub nehmen um nach der Geburt 2 Wochen daheim sein zu können. Habe ich ein Anspruch auf Elternzeit wenn es zurück nach Deutschland geht? Ich habe aktuell keinen Wo ...
Schönen guten Abend Frau Bader, Ich möchte gern bitte fragen, wie das sieht in meiner Situation aus? Ich wohne und arbeite seit 7 Jahre in Deutschland. Ich habe vor 2 Monaten Zwillinge bekommen und ich bin jetzt auf Mutterschafsturlaub und danach fang meine Elternzeit an. Die habe ich auf 2 Jahre einstellen.Ich wurde gern diese Zeit in meiner He ...
Liebe Frau Bader, ich bin seit Herbst 2020 in Deutschland angestellt und erwarte Ende Dezember mein 3. Kind. Meine anderen Kinder sind im Ausland geboren. Für das Ende September 2015 geborene 2. Kind habe ich den im Ausland geregelten gesetzlichen Mutterschutz und Elternzeit (insgesamt 7 Monate) sowie Erziehungsurlab genommen, ich war dort bi ...
Ich wohne mit meiner Familie seit einigen Jahren in den Niederlanden.Für das nächste Jahr steht sowohl der Umzug zurück nach Deutschland an, als auch die Geburt eines Kindes. Mein Jobwechsel vom niederländischen AG zum deutschen AGwird vermutlich relativ nahtlos mit dem Umzug zusammen fallen. Mein Mann wird mit Umzug kündigen müssen und erwartet, i ...
Liebe Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit im 8.Monat meiner 2 Jährigen Elternzeit. Ich habe 12 Monate Elterngeld beantragt. Nun habe ich in USA für in 3 Monaten einen neuen Job mit 40h angenommen, aber den bestehenden Arbeitsvertrag in Deutschland noch nicht gekündigt, da ich nur einen Monat Kündigungsfrist habe. Nun frage ich mich: - Habe ich ...
Liebe Frau Bader, Ich bin in Elternzeit und mit meiner Familie für einige Zeit im europäischen Ausland. Ich arbeite im Ausland Teilzeit mit der Zustimmung meines deutschen Arbeitgebers. Ich weiß, dass ich maximal 30 h pro Woche arbeiten darf. Nun habe ich hier im Ausland ein sehr reizvolles Jobangebot bekommen. Die Firma hat eine 35 h Woche ...
Liebe Frau Bader, vor der Geburt meiner Tochter war ich über 2 Jahre in Österreich angestellt. Nach meiner 2-jährigen Elternzeit in Deutschland habe ich meinen Job in Österreich gekündigt und bin nun in Deutschland arbeitslos gemeldet. Von der Arbeitsagentur wurde mir mitgeteilt, dass meine Anwartschaftszeit nicht anerkannt wird, da ich in den l ...
Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner