Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ablehnung des AGAntrages aufgrund Beschäftigungsverbot i d Schwangerschaft

Frage: Ablehnung des AGAntrages aufgrund Beschäftigungsverbot i d Schwangerschaft

Linda DP

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Sehr geehrte Frau Bader, mein befristetes Arbeitsverhältnis wurde zum 31.8.17 vorzeitig gekündigt. ( eigtl wäre es bis 31.10. gelaufen) Zum 1.9.17 habe ich mich arbeitslos gemeldet. Ab dem 5.9.17 sprach meine Gynäkologin ein individuelles Beschäftigungsverbot aus. ( ET ist 4.12.17) Das Arbeitsamt teilte mir mit, dass es kein Problem sei, wenn nach der Meldung ein Beschäftigungsverbot ausgestellt wird. Die Zahlung gilt ab dem 1.9. und ab der Meldung des Besch.Verbots wird noch weitere 6 Wochen bezahlt, dann würde die Krankenkasse übernehmen. Nun habe ich lettte Woche einen Ablehnungsbescheid bekommen. Nach persönlichem Nachfragen, liegt es am 'indivuellen" Beschäftigungsverbot. Würde dieser Zusatz nicht im attest stehen, wäre es kein Problem. Mein zuständiger Berater ( welcher mir vorab gesagt hatte, dass es überhaupt kein Problme geben wird..) meinte jetzt, wenn ich ein Attest mit einem allgemeinen Beschäftigungsverbot nachreichen würde, bekäme ich das Arbeitslosengeld. Da mir meine Krankenkasse zwischenzeitlich mitteilte, dass sie auch meinen Mutterschutz nicht übernehmen könnte, wenn ich unmittelbar davor kein Anstellungsverhältnis hatte oder Arbeitslosengeld bezogen hätte, bat ich Umgehend meine Frauenärztin das Attest auf ein allgemeines Beschäftigungsverbot umzuschreiben. Dieses habe ich nun nachgereicht mit dem Einspruch und mein Recht auf Arbeitslosengeld. Meine Geburt steht kurz bevor und wie Sie sich vorstellen können, habe ich eigentlich andere Sorgen.... doch diese kommen nun hinzu. Schließlich bekomme ich seit September 0€ und wenn ich von meiner Krankenkasse keinen Mutterschutz bekomme, dann sprechen wir hier von insgesamt 5 oder 6 Monaten 0€:-( und das belastet mich sehr. Ich weiß, Sie haben in der vorherigen Frage einer Userin schon einen Gesetzes Auszug gebracht. Jedoch würde ich gerne Ihre Meinung zu diesem speziellen Fall hören. Bei meiner ersten Schwangerschaft war alles geregelt, fester Job bis zum Mutterschutz, dann übernahm die Krankenkasse, und jetzt ist alles so unfassbar unfair und mühsam... trotzdem ich mich in allen Punkten korrekt verhalten habe und alle Unterlagen rechtzeitig beisammen hatte und alles ordnungsgemäß gemeldet habe... Vielen lieben Dank im Voraus Linda DP


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihr Post wirft verschiedene Fragen auf. Zum einen ist es normalerweise nicht zulässig, einen befristeten Vertrag vorzeitig zu beenden. Hier könnte Sie eventuell Mitverschulden treffen, wenn Sie dagegen nicht vorgegangen sind. Des weiteren gilt, dass, wenn Sie einen individuelles Beschäftigungsverbot für alle Tätigkeiten haben, Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und nicht vermittelt werden können. Versuchen Sie, dies nachträglich rückgängig zu machen. Liebe Grüße NB


Tina_33

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Warum in aller Welt hast du die vorzeitige Kündigung akzeptiert? Du wärst doch sonst ganz problemlos bis zum Mutterschutz beschäftigt gewesen. Und warum dann das BV, obwohl du eh keinen Job hattest? Sorry, ich verstehs nicht.


Mitglied inaktiv

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Ein "allgemeines Beschäftigungsverbot" gibt es so gar nicht. Was soll da drin stehen? Es gibt nur das individuelle Beschäftigungsverbot durch den Arzt aufgrund körperlicher Beschwerden (§3MuSchG) und das generelle Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber (§4 MuSchG) aufgrund von Gefährdungen am Arbeitsplatz. Es ist hinreichend bekannt, dass man mit einem individuellen Beschäftigungsverbot nicht vermittelbar ist, und dadurch keine Leistungen vom Arbeitsamt erhält, aber auch nicht krank ist und somit keine Leistungen von der KK erhält. Entweder das BV wird von der Ärztin aufgehoben, dann gibt es Leistungen vom AA, oder es wird eine Krankmeldung ausgestellt, dann gibt es Leistungen von der KK. Aber das geht natürlich nicht rückwirkend, sondern nur ab dem Tag der Ausstellung.


Mitglied inaktiv

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Fraglich ist ob du nicht eh eine Sperre bekommst weil du die Kündigung hingenommen hast. Das ist Eigenverschulden. Zweitens ist es normal das man kein ALG1 bekommt wenn man gar nicht arbeitsfähig ist - und genau das hat dir der Arzt eben bescheinigt. Wäre das BV vom AG ausgesprochen worden wegen des Jobs und auf die Stelle befristet, wäre das alles kein Problem gewesen. Aber das individuelle sagt aus du kannst gar keine Arbeit ausführen - und damit bist du ein Fall für die KK. Geh zum Arzt, der soll bescheinigen welche Arbeiten genau du nicht machen darfst oder noch besser das BV aufheben und dich notfalls krank schreiben. Damit hättest du dann wohl Anspruch auf ALG1 für 6 Wochen und danach Krankengeld. Allerdings droht immer noch die Sperre wegen der eigenverschuldeten Kündigung.....


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