Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Abführung Steuer für Dienstwagen in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Abführung Steuer für Dienstwagen in Elternzeit

Ella_40

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Hallo Frau Bader, Hallo Community, Ich bin gerade an der Recherche bzgl. Behalt meines Dienstwagens in der Elternzeit. Leider konnte mir bisher niemand so richtig beantworten, wie der zu versteuernde Geldwerte Vorteil, der für die Weiternutzung des Dienstwagens in Elternzeit vom Elterngeld abgezogen wird, ans Finanzamt angeführt wird. Erfolgt dies, in meinem Fall, da in Baden Württemberg lebend, Elterngeld von der L-Bank bezogen wird, 1. DIREKT von der L-Bank an das für mich zuständige Finanzamt 2. Oder muss dies durch mich selbst als Elterngeld Beziehern an das für mich zuständige Finanzamt abgeführt werden oder 3. ist der Arbeitgeber, der mir den Dienstwagen zur Nutzung in der Elternzeit überlasst, dazu verpflichtet den zu versteuernden Anteil an das für mich zuständige Finanzamt abzuführen. Wenn 2 oder 3, welche Unterlagen sind dazu notwendig? Ich bin ratlos, im Netz steht soooo viel zum behalt des Dienstwagens in Elternzeit, aber überhaupt nichts dazu, wie die Versteuerung erfolgt und wie dies beim Elterngeld Antrag anzugeben und durch welche Belege oder Dokumente auszuweisen ist. Ich bin für jeden Tipp und Rat bzw. Antwort dankbar. Herzlichen Dank im Voraus Liebe Grüße zum Sonntag, Ella


KielSprotte

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Das ist keine Frage an eine Rechtsanwältin, sondern an deinen Steuerberater. Aber grundsätzlich muss dein AG weiter eine monatliche Gehaltsabrechnung für dich erstellen und die Abgaben an Krankenkasse und Finanzamt abführen.


Ella_40

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Danke Kielsprotte für die umgehende Rückmeldung. Zu deiner Antwort habe ich eine Zusatzfrage: Denn genau dazu war unsere Personalabteilung unsicher und weiß gerade nicht, wie dies erfolgen soll. Hast Du dazu Erfahrungen oder kannst mir sagen, wo solche Informationen nachzulesen oder zu finden sind? Selbst die Bereichsleitungen der Personalabteilung meinte, dass sie mir das dienstFahrzeug gerne zur weiteren Nutzung zur Verfügung stellen. Sie aber überhaupt keine Erfahrung damit hat, wie das Abführen der Steuern dazu erfolgen soll. Von dem sozialversicherungsabgaben hat die Ansprechpartnerin sogar gar nicht gesagt…. Das ist jetzt das erste was ich höre. Danke für deine ergänzende Rückmeldung. Denkst du meine Steuerberaterin kann mir hierzu alle notwendigen Informationen geben? Liebe Grüße zum Sonntag, Ella


Dojii

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Aus der Erfahrung die ich mit Eltern habe, die ihren Dienstwagen in der Elternzeit behalten kann ich sagen, dass auf bisher allen Abrechnungen die ich gesehen habe, die Steuern errechnet und durch den Arbeitgeber abgeführt wurden. Nachdem die Elternzeit beendet wurde, hat der Arbeitgeber die aufgelaufenen Steuern mit der nächsten Lohnabrechnung verrechnet und entsprechend vom Auszahlungsbetrag abgezogen.


KielSprotte

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SV kann in seltenen Fällen fällig werden - ob du dazu gehörst, muß man anhand deiner individuellen Zahlen ausrechnen. Grundlage ist SGB, 5. Buch (ich glaube Paragraph 27+42). Lohnsteuer musst du dem AG dann erstatten, entweder monatlich, oder am Ende der EZ. Und wenn du Basis EG wählst, wird es auch da zum Abzug kommen, bei EG Plus gibt's Freigrenzen. Aber wie gesagt; wenn die Perso keine Ahnung hat (was traurig genug ist), Frage deinen Steuerberater, der hat deine Zahlen und kann dir das genau ausrechnen.


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