Kornblume2016
Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber gestattet mir den Dienstwagen (Bruttolistenpreis 30.000 Euro) mit in die Elternzeit (12 Monate) zu nehmen. Ist es korrekt, dass ich a) weniger Elterngeld bekomme, da mir 1% als nachgeburtliches Einkommen angerechnet wird (d.h. ich bekomme 1.800 - 300 = 1500,-- Euro)? und b) zudem den Dienstwagen nach Rückkehr aus der Elternzeit nachträglich für die 12 Monate zu versteuern? Wie verhält es sich mit der Versteuerung während des Mutterschutzes? Vielen Dank für Ihre Mühe & freundliche Grüße Kornblume2016
Hallo, ja, stimmt Liebe Grüße NB
Behnke
Schauen Sie hier: https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/dienstwagen-weiternutzung-waehrend-der-elternzeit-bzw-des-mutterschafts-oder-krankengeldbezugs_idesk_PI10413_HI7250198.html Geldwerter Vorteil zählt als Einkommen und muss versteuert werden
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