Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Meine Firma hat mir ein Angebot über eine Abfindung gemacht. Meine Elternzeit endet ich kann aber nicht mehr weiter Beschäftigt werden (die Geschäftsstelle wurde aufgelöst- eine andere ist zu weit weg) Die Höhe der Abfindung bemisst sich laut Sozialplan meiner Firma an meinem letzten Gehalt. Vor der Elternzeit hatte ich meine Arbeitszeit reduziert. Ich habe vor meinem ersten Kind Vollzeit gearbeitet (7 Jahre) und dann zw. dem 1. und 2. Kind in der Schwangerschaft Teilzeit (6 Monate) Nun bekomme ich die Abfindung anhand meines Teilzeit Gehaltes berechnet. Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten? Ich finde es doch sehr ärgerlich 7 Jahre Vollzeit gearbeitet zu haben und dann 6 Monate Teilzeit und dann die Abfindung nach meinem Teilzeitgehalt berechnet zu bekommen. Gruß Bettina
Hallo, so spezielle Fragen bzgl Ihrer genauen Abfindung kann ich hier leider nicht beantworten. Bitte die Hinweise lesen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Moin... so weit ich weiß, ist eine Abfindung "reine Verhandlungsbasis" und der AG muß keine Abfindung bezahlen.... Bei mir war es damals ein halbes Monatsgehalt pro Dazugehörigkeitsjahr (EZ wird mit einberechnet)... Ansonsten war ich nicht wirklich eine Hilfe gell? Viel Glück Peeka
Mitglied inaktiv
Hi, der AG darf davon ausgehen, dass du nach der Elernzeit so weiter arbeitest, wie vor dem MuSchu - also TZ. Daher berechnet er auch die Abfindung nach dem TZ-Gehalt. Hast du TZ in der Elternzeit gearbeitet oder deine Stunden vertraglich reduziert? Wenn letzteres, dann hättest du jetzt auch nur einen Anspruch auf eine TZ-Stelle und damit wäre die Berechnung der Abfindung ok, über die Höhe kann man verhandeln (z.B. 1 Monatsgehalt/Jahr). Wenn du nur TZ in der Elternzeit gearbeitet hast, hast du Anspruch auf Rückkehr in eine VZ-Stelle und dementsprechend müsste die Abfindung bemessen werden. Wenn es einen Sozialplan gibt, wirst du leider wenig Chancen auf Verhandlung haben... Gruß, speedy
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