Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Abfindung während Mutterschutz

Frage: Abfindung während Mutterschutz

Sonnenblume1982

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Leine Frau Bader, mein jetziger Vertrag läuft bis zum. 30.6.16. An dem 7.6. befinde ich mich im Mutterschutz. Es gab Streitpunkte bezüglich einer Verlängerung und mir wird eine Abfindung angeboten. Sie würde mit dem letzten Gehalt im Juni ausgezahlt werden. Hat diese Abfindung irgendwelche nachteilige Konsequenzen auf mein Mutterschutz-, Elterngeld oder das nach einem Jahr eventuell anschließende ALG 1? LG Sonnenblume


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe ich nicht. Warum soll der AG eine Abfindung zahlen, wenn der Vertrag endet? Eine Abfindung ist eine Einmalzahlung u kein lfd. Lohn. Etwas anderes kann gelten, wenn diese mtl. ausgezahlt wird o anders deklariert wird. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Was für Streitpunkte genau? Gab es schon eine schriftliche Zusage zur Verlängerung oder wie kam es zum Streit ?


Sonnenblume1982

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Mündlich vor Zeugen und viele E-Mails, aus denen hervorgeht, dass es eigentlich ab Juni weitergehen soll. Dann kam ein neuer Bereichsleiter, der über mich im BV sagte, ich hätte keine Lust zu arbeiten. Ich beschwerte mich beim höchsten Vorgesetzten und trotz mehrfacher Zusagen werde ich aufgrund der SS und/oder des neuen Bereichsleiters nicht verlängert.


Sternenschnuppe

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Such Dir bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Nehme die Mails mit. Wenn es finanziell eng ist, gibt es beim Amtsgericht Beratungsscheine ( Einkommennachweise mitnehmen ) Sie würden Dir nie eine Abfindung anbieten, wenn sie im Recht wären. Und das sind sie offenbar nicht und wissen das. Ein Vertrag läuft einfach aus, ohne Abfindung, es sei denn sie wollen sich rauslaufen. Wie hoch soll die Abfindung denn sein? Sollte der Vertrag entfristet werden oder nur erneut für ein Jahr ? Ei unbefristet verzichtest Du auf viel Geld ggf. und vor allem Sicherheiten. Beitragsfreie Krankenkasse, durch Abfindung Sperrzeiten beim Amt, Mutterschaftsgeld auch bei einem zweiten Kind und und und.


Sonnenblume1982

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1) Mindestens für 5 Jahre, jedoch langfristig unbefristet. 2) Das ist die Frage: Erhalte ich eine Sperrfrist, wenn ich selbst nicht kündige und der Vertrag ja befristet ist und ich trotzdem eine Abfindung erhalte? Dem Arbeitsamt hatte ich ja zunächst gemeldet, dass ich ab dem 01.07.2016 arbeitslos sein werde, vor wenigen Wochen dann habe ich gemeldet, dass ich zunächst ein Jahr in Elternzeit gehe. Sie sagten dann, dass ich mich erst wieder melden soll, wenn ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Die Summe ist ungefähr ein Jahresgehalt.


Sternenschnuppe

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Geh zum Anwalt. Ein Jahresgehalt ist viel viel Geld, nach Steuer nicht mehr ganz so viel. Aber Du musst an die Zukunft denken. Mindestens noch 5 Jahre Arbeit ist Sicherheit und heutztage Gold wert. Findest Du nicht so schnell was Neues oder kommt ein zweites Kind, dann ist ein AG Gold wert. Nicht zu vergessen die beitragsfreie Krankenkasse. So eine hohe Abfindung, die wollen sich freikaufen. Das ist nicht normal bei befristeten Verträgen.


chrissicat

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Wie lange (Jahre/Monate) warst du denn dort befristet beschäftigt? Ich nehme an, dass für die Befristung kein Sachgrund vorlag/vorliegt? Schließlich endet er ja zu einem festen Zeitpunkt... Der befristete Vertrag wurde vor Beginn schriftlich geschlossen?


Sonnenblume1982

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Ja. Der Vertrag ist befristet, aber ich hatte unter Zeugen eine Zusage für fünf Jahre. Da wusste man noch nicht, dass ich schwanger bin.


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