beabsichtige nach dem Mutterschutz im EU arbeiten zu gehen, bin mir aber noch nicht klar, wieviele Stunden (ET Januar 2001), ab wieviel Stunden gibt es Freistellung zum Stillen ?
Auch schon bei 4 Stunden/Tag ??
Claudia
Mitglied inaktiv - 19.08.2000, 23:04
Antwort auf:
Ab wieviel Stunden Arbeitszeit pro Tag (IRTAZ) gibt es Freistellung zum Stillen ?
Liebe Claudia,
nach § 7 MuSchG auf Verlangen 2 x täglich 1/2 Std oder 1 x 1 Std.
Die Zeit gilt nicht als Pause und muß durchbezahlt.
N.Bader
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.08.2000