Mitglied inaktiv
beabsichtige nach dem Mutterschutz im EU arbeiten zu gehen, bin mir aber noch nicht klar, wieviele Stunden (ET Januar 2001), ab wieviel Stunden gibt es Freistellung zum Stillen ? Auch schon bei 4 Stunden/Tag ?? Claudia
Liebe Claudia, nach § 7 MuSchG auf Verlangen 2 x täglich 1/2 Std oder 1 x 1 Std. Die Zeit gilt nicht als Pause und muß durchbezahlt. N.Bader
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