Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ab welchem Datum ist mein Beschäftigungsverbot gültig?

Frage: Ab welchem Datum ist mein Beschäftigungsverbot gültig?

Anni3012

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, vielen Dank schon mal für Ihre tolle Arbeit hier Expertenforum. Ich bin als Erzieherin bei einer großen Kommune angestellt. Nach der Geburt meines ersten Kindes bin ich im Rahmen meiner EZ wieder bei meinem AG eingestiegen. (für einen befristeten Umfang). Nach Ablauf meiner EZ sollte ich meinen Resturlaub, den ich noch aus der Vollzeit Tätigkeit hatte, direkt abbauen, Und habe folgenden Vertrag unterschrieben: .... 1.1.18 - 20.9.18 als TZ mit 9 h/Woche angestellt. Ab 21.9.18 - 30.10.18 als VZ angestellt (um den Urlaub abzubauen) Ab 31.10.18 - 30.8.19 wieder als TZ mit 9h/Woche. (Mein unbefristeter Vertrag bleibt weiterhin bestehen). Nun bin ich erneut schwanger und war am 26. 10.18 beim Betriebsarzt, der sagte ich könnte weiterarbeiten, was ich auch gemacht habe. beim FA wurden erneut Titer bestimmt und nach den Labor Ergebnissen vom 27. November wurde Titerabfall festgestellt, diese Ergebnisse zeigte ich dem Betriebsarzt am 29.11 der daraufhin dann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat. Nun zu meiner eigentlichen Frage, ich habe im Dezember ziemlich viel Geld von meinem AG überwiesen bekommen, zuerst dachte ich es sei ein Fehler... nun frage ich mich aber ob es auch mein volles Gehalt gewesen sein könnte.? 1. Ab welchem Tag ist das Beschäftigungsverbot gültig? 26.10.18 oder 29.11.18 2. Kann das sein, dass ich für die kommenden Monate Vollzeit Gehalt erhalte? Obwohl ich ja eigentlich im Vertrag unterschrieben habe, dass ich ab November wieder TZ angestellt bin? 3. Und wie verhält es sich mit dem Mutterschutz? ET ist 7.7.19 Muschu geht ja 8 Wochen aber mein TZ Vertrag ja nur bis 31.8.19 bzw. Auf welcher Vertragsgrundlage erhalte ich den Zuschuss vom AG zum Mutterschaftsgeld? Ich bin verwirrt, und freue mich auf eine Antwort. :) Liebe Grüße, Anni


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie bekommen in einem BV das, was Sie ohne BV bekommen würden. Also TZ. MG: Kommt auf den ET an Liebe Grüße NB


la-floe

Beitrag melden

Hallo, Nein, da du einen gültigen Vertrag über TZ unterschrieben hast bekommst du nur das Teilzeitgehalt. Deine Elternzeit kannst du zum neuen Mutterschutz beenden, vorher nicht. floe


mellomania

Beitrag melden

Der bezriebsarzt darf nur eine Empfehlung für den AG abgeben. Aber kein BV aussprechen. Der AG könnte dich umsetzen in die Verwaltung. Da du bin einer Kommune arbeitest würde das möglich sein...


Dojii

Beitrag melden

Unabhängig davon, ob das BV rechtmäßig ist oder nicht, solltest du nur das Gehalt aus der TZ-Tätigkeit bekommen, da du in einem BV das bekommst, was du ohne BV auch bekommen würdest, also das TZ-Gehalt. Ich würde eventuell mal nachfragen, nicht dass sich mehrere Monate VZ-Gehalt ansammeln und plötzlich verlangt dein Arbeitgeber, dass du alles auf einmal zurückzahlst.


HeyDu!

Beitrag melden

Du bist in einer Kommune angestellt, am 30.11.gibt es die Jahressonderzahlung und am 31.12. wird die Lestungsprämie gezahlt. Auf deiner Verdienstabrechnung wäre dies ersichtlich.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Warum läßt du beim Frauenarzt nochmal Titer bestimmen, obwohl der Betriebsarzt seinen Job gemacht und seine Entscheidung getroffen hatte? Sehr seltsam das ganze. Und nachdem dann tatsächlich durch die unzulässige Einmischung des Frauenarztes in betriebsärztliche Belange das Gutachten abgeändert wurde, muss dein Arbeitgeber erst mal schauen, ob er eine Ersatztätigkeit für dich hat. Und wenn es zu einem BV kommt, dann natürlich nicht rückwirkend. @Cube: das hier ist ein Beispiel dafür, wie es bei den Erzieherinnen läuft.


cube

Beitrag melden

So langsam verstehe ich, warum KiGa´s und Krippen unter permanentem, plötzlichen Erziehermangel leiden. Schulen geht es ja nicht anders - eine befreundete Lehrerin (verbeamtet) wird nach der EZ mit 6 Std einsteigen. Da braucht sie dann nicht mal eine bezahlte Betreuung, weil 2 x 3 Std. könnend ie Großeltern abdecken. Ist für jeden "normalen" AN gar nicht möglich. Vielleicht sollten mehr männliche Erzieher und Lehrer eingestellt werden oder die Gesetze geändert werden. Natürlich kann die jeweilige Lehrkraft oder Erzieherin die aktuelle Gesetzeslage fürs ich nutzen. Aber fair gegenüber allen anderen Müttern und eben KiGa-Kindern, Schülern etc finde ich das momentan nicht gerade. Aber das nur am Rande und hat natürlich nichts mit der eigentlichen Frage zu tun ...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Die TE hat ihren Betriebsarzt in die Breduille gebracht. Titer schwanken nun mal. Es hätte ausgereicht, bei den impfpräventablen Infektionskrankheiten die Impfpasskontrolle durchzuführen. Durch die Einmischung der Frauenärztin kam der Betriebsarzt in Erklärungsnot. Hätte sie wohl andersherum die Titer auch nochmal nachprüfen lassen, wenn der Betriebsarzt festgestellt hätte, dass die Titer nicht ausreichen? Und hätte sie das BV reklamiert? Im Erzieherbereich funktioniert das ganze System nur, wenn sich alle Beteiligten konseqent an die gesetzlichen Vorgaben halten. Dazu gehören auch die betriebsmedizinischen VORSORGEN und das Inanspruchnehmen der Impfangebote. Und bei den Arbeitgeber gehört dazu, Ersatztätigkeiten zu etablieren und konsequent zu nutzen.


Tini_79

Beitrag melden

Da spricht wohl der pure Neid? Es darf doch jeder „normaler AN“ TZ machen, mit den gewünschten Stunden, was hält dich ab?


cube

Beitrag melden

Nein. Als normaler AN muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten, um TZ zu arbeiten. Eine Lehrerin darf eben auch nur 6 Std, ohne das dann ein Minijob ist.


sternenfee75

Beitrag melden

Nein, als normaler AN gehen auch weniger Stunden, wenn der AG sein ok gibt. Arbeite 7std/Woche ganz normal im KH.


KielSprotte

Beitrag melden

@cube Da hast du falsche Informationen. Ein Minijob (auch Geringfügige Beschäftigung) ist eine Beschäftigung mit einem Verdienst von maximal 450,-- Euro/Monat. Alles andere ist eine "normale" sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (ggf. in der Gleitzone), das ist unabhängig von der Wochenarbeitszeit!


Tini_79

Beitrag melden

Oder meinst du während der EZ? Jedenfalls finde ich es >>unfair< < anderen anzukreiden, dass sie vorhandene Möglichkeiten nutzen. Ich glaube kaum, dass du auf Vorteile verzichten würdest, die andere leider nicht haben können.


cube

Beitrag melden

Ja, scheint so. Ich hatte die mindestens 15 Std im Kopf, die man bereit sein muss zu arbeiten, um Anspruch auf ALG zu haben. Sorry. Dennoch kenne ich nicht wirklich viele Bereich, in denen ein AG mir einen TZ-Vertrag mit weniger als 15 Std. die Woche gibt. Unter 15 Std kenne ich hauptsächlich als 450-Job. Und mal ehrlich - wenn du vorher 38 Std. wöchentlich gearbeitet hast - welcher Chef sagt dann bitte zu, wenn du in deiner Position bleiben willst, aber bitte nur noch 8 Std. die Woche?


cube

Beitrag melden

Ich schrieb nicht, dass diese AN´s sich unfair verhalten - ich schrieb sogar, dass es natürlich ihr gutes Recht ist. Unfair im Sinne, dass es für manche problemlos möglich ist und sehr viele andere eben nicht. Aber ganz ehrlich: dieses Rumgehacke hier aufeinander, wenn man mal eine andere Meinung hat, ist nervig.


mellomania

Beitrag melden

Informiert euch doch bitte vorher. Bei einer Lehrerin sind 6 h nicht die reine Arbeitszeit. Da kommen noch Vorbereitungen und nachbreitungen des unterrichts dazu. Und in der Elternzeit können 7 bis 20 h gearbeitet werde. Oder 19. Kommt auf das regeldeputat an! Bei Grundschule ist das 28 h und zählt als Vollzeit daher überhaupt nicht vergleichbar!!!!


cube

Beitrag melden

Ich kann nur sagen: befreundete Lehrerin sagte eben "6 Std. - das ist wie einmal Großeinkauf machen, da können Oma & Opa aufpassen". Zur Vor- und Nachbereitung: "man muss ja nichtständig das Rad neu erfinden" oder "kann ich abends schnell machen". Ihr ging es eben um die Zeit, die sie tatsächlich außer Haus ist arbeitstechnisch - und die ist ja wohl deutlich geringer und der Rest eben flexibler zu handhaben als es bei anderen Jobs möglich wäre. Im Übrigen finde ich, man muss nicht sofort schreien (!!!), um jemanden auf einen Irrtum, andere Sichtweise oder was auch immer hinzuweisen. Der Ton hier im Forum ist manchmal echt unterirdisch.


Felica

Beitrag melden

Auch Minijob wird ab diesem Jahr schwierig. Gesetzgeber sagt, TZ innerhalb der EZ sind 15-30 Std, außer man einigt sich auf weniger. wenn man den Mindestlohn gegenrechnet der seit diesem Jahr gilt und der im Laufe des Jahres weiter ansteigen soll, darf man kaum mehr noch mehr wie 10 Std die Woche machen wenn das auf Minijob-Basis geschehen soll. Mit 15 Std ist man jedenfalls wegen Mindestlohn schon im TZ-Bereich. Bei der Erzieher und gerade hier in dem falle stimme ich dir aber zu. Eigentlich geht das gar nicht was die TE da abgezogen hat. Der FA wird ja sicherlich nicht aus Lust und Laune den Titer bestimmt haben,. zumal das eine IGEL-Leistung ist. ich bin da ehrlich genug das ich hoffe, das der AG eine Ersatztätigkeit findet, da mag der ein oder andere jetzt sonst was über mich denken. In einer großen Kommune sollte das wirklich das leichteste sein, wenn der Arbeitgeber sich an die gesetzlichen Bedingungen hält. Da kann mir niemand erzählen das es keine andere Tätigkeiten gibt, ist halt nur oft leichter für den AG wie dauernd mit einer AU rechnen. Wie ich die Tage schrieb, hier kontrolliert genau solche Fälle jetzt das zuständige Amt, in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen denen einfach die Hutschnur wohl geplatzt ist. Da wird so manche Schwangere wirklich noch ihr blaues Wunder erleben denke ich mal. Auch wenn es 1-2 Jahre dauern kann bis die Rückforderung dann ins Haus kommt. Ich frage mich aber auch wie ein Titer derartig schnell absinken kann das es mal langt, dann wieder plötzlich nicht mehr. Nicht in nicht einmal einen Monat. Was passiert wenn der ein 3tes Mal kontrolliert wird und dann wieder im grünen Bereich ist?


cube

Beitrag melden

es geht mir nicht darum, Personen oder Berufsgruppen als unfair zu deklarieren. Jeder darf und soll Gesetze und Möglichkeiten nutzen, wie es ihm zusteht. Mich stört das System bzw. finde dieses eben zum Teil nicht gerecht/fair anderen Müttern gegenüber.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich weiß nicht wirklich, um welche Titer es hier geht. Aber so viel weiß ich, es gibt Immunitäten die über Titer bestimmt werden (Ringelröteln, CMV), es gibt Immunitäten die nur über Impfpasskontrolle bestimmt werden (Keuchhusten, Mumps), und solche die man normalerweise über Impfpasskontrolle aber auch über Titer bestimmten kann (Masern, Röteln, Windpocken). Gerade bei Mumps sind die Labormethoden nicht aussagekräftig, es kommen keine verläßlichen Titer raus. Dasselbe Problem hat man auch bei den Röteln und bei den Masern, wenn auch weniger ausgeprägt. Wie gewieft ist man eigentlich, wenn man das betriebsärztliche Gutachten im Nachhinein kippt, indem man den Frauenarzt zu Hilfe nimmt und ggf. sogar auf eigene Kosten die Titer neu bestimmen läßt. Wäre ich hier Arbeitgeber, würde ich sicher eine langweilige Tätigkeit im Rathaus ohne Infektionsgefährdung finden - gerade um eventuelle Nachahmer abzuschrecken. Ich finde das ganze Ding echt unterirdisch.


Anni3012

Beitrag melden

Huch, das scheint hier ja ein recht emotionales Thema zu sein. Es wäre für mich kein Problem, andere Tätigkeiten bei meinem AG zu übernehmen. (Verwaltung oder ähnliches würde ich auch spannend finden.) Ich hätte auch gerne in meiner Tätigkeit weiter gearbeitet, mir geht es diesmal, im Vergleich zu meiner ersten Schwangerschaft ziemlich gut. Und 9h sind ja überschaubar. Blutabnahme und Titerbestimmung beim FA wurden aus ganz anderen Gründen durchgeführt. dabei zeigte sich eben zufällig dieser Abfall unter die Grenzbereiche.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader,   Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch  umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde.    Meine Chefs tota ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...

Hallo Frau Bader,  ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%.  Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...

Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...

Guten Tag,  ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...

Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung:  orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt.   Mir wurde ...

Liebe Frau Bader,  ich habe von meiner Frauenärztin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich gern klären, welche Gehaltsbestandteile während des Beschäftigungsverbots weiterhin zu berücksichtigen sind. Konkret geht es um folgende regelmäßig gewährten Leistungen, die monatlich auf meiner Gehaltsabrechnu ...

ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...