Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ab wann habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld??

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ab wann habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld??

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, zunächst möchte ich mich mal für Ihre schnelle Antwort auf meine kürzlich gestellt Frage bedanken, welche ich nochmal kurz zum bessern Verständnis eingefügt habe: Hallo zusammen!!!! Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen - folgendes zu meiner Frage... Ich war diese Woche beim Arbeitsamt, weil mein früherer Arbeitgeber mich nach der Erziehungszeit nicht halbtags beschäftigen kann ( ich habe vor der Geburt unserer Zwillinge ganztags gearbeitet). Mein Arbeitgeber hat mir das auch schriftlich für das Arbeitsamt bestätigt. Jetzt wurde mir beim Arbeitsamt gesagt, dass ich erst ab Mai 2010 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe. Im Mai 2010 sind meine Kinder laut errechnetem Geburtstermin 3 Jahre alt - tatsächlich sind sie aber 3 Monate zu früh auf die Welt gekommen, also im Februar - es kann aber sein, dass wir das Kindergeld bzw. Erziehungsgeld damals erst ab Mai bekommen haben. Wie ist hier die Rechtslage, habe ich tatsächlich erst ab dem Ende der Elternzeit von 3 Jahren Anspruch auf Arbeitslosengeld, obwohl mein Arbeitgeber mir bereits jetzt bescheinigt, dass er mich nicht halbtags einstellen kann????? Für Eure/Ihre Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus. Schöne Grüße Isa Sie haben darauf wie folgt geantwortet: Hallo, wer hat denn gekündigt? Sind Sie villeicht gesperrt wegen Eigenkündigung? Grds. beginnt die Frist mit der Geburt - nicht mit irgendwelchen hinfälligen ETs. Am besten lassen Sie sich vom Amt schriftlich die Begründung geben - dann können die sich hinterher nicht rausreden und außerdem können Sie evtl. Rechtsmittel einlegen Liebe Grüsse, NB Wie ist das jetzt genau - habe ich dann erst ab dem 3 Lebensjahr der beiden Anspruch auf Arbeitslosengeld, obwohl mein Arbeitgeber mir schon jetzt bescheinigt hat, dass er mich nicht als Teilzeitkraft einstellen kann???? Gekündigt hat keiner - wie gesagt mein Arbeitgeber hat mir nur bestätigt, dass er mich eben nicht als Teilzeitkraft einstellen kann. Für Ihre Antwort bedanke ich mich bereits im Voraus. Liebe Grüße aus dem verregneten Unterfranken Isa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können sich für die Zeit der TZ arbeitslos melden, wenn die Kinder betreut sind. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Anspruch auf Arbeitslosengeld hat man erst dann, wenn man dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung steht. Wenn du 3 Jahre Erziehungszeit ausgemacht hast, stehst du in diesen 3 Jahren dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, also gibt es auch kein Geld. Nach der Erziehungszeit kannst du dich auf Grund der Aussage deines Chefs problemlos arbeitslos melden.


Mitglied inaktiv

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habe dir schonmal unter deiner ersten frage geantwortet. wenn du vorweisen kannst,dass deine kinder für die zeit,wo du arbeiten möchtest betreut sind (durch oma/opa,kiga) kannst du dich beim arbeitsamt teilzeitarbeitslos melden. die bescheinigung die dein ag dir ausgestellt hat,schickst du beim teilzeitarbeitlosenantrag mit. am besten mache ein termin beim arbeitsamt aus. leider kennt sich auch beim amt nicht jeder aus.der es ist wirklich so,das man sich teilzeitarbeitslos melden kann und alg1 bekommt,trotz ungekündigtem arbeitsverhältnis in der elternzeit. ich weiß das so genau,weil ich genau das gleiche zur zeit habe.nur mein ag wollte mich nicht weiter in teilzeit während der elternzeit beschäftigen. lg und viel glück franzi


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