KeJe2010
Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir ein wenig helfen. Meine Elternzeit nach meinem ersten Kind endet im April. Ich habe mich mit meinem Vorgesetzten Anfang Januar zum Gespräch getroffen, wie ich in Zukunft arbeiten möchte. Er hatte sich vorgestellt, das ich für ca. 20 - 25 Stunden in Teilzeit gehe, ich hatte vorher einen Vollzeitvertrag unbefristet. Ich habe zu ihm gesagt entweder gehe ich auf 30 Stunden oder Vollzeit. Gleichzeitig habe ich gesagt ich möchte eine Gehaltserhöhung und habe ihm meine Vorstellung genannt. Er meinte er wüsste das noch nicht und kann keine Aussage treffen. Vor ein paar Tagen habe ich telefonisch nachgefragt, ob ich eine Gehaltserhöhung bekomme. Er verneinte dies und fing wieder an mit mir über eine 25 Stündige Teilzeitwoche zu reden. Darauf hin meinte ich, dann nehme ich von meinem Recht gebrauch und gehe weiterhin in Vollzeit arbeiten wie in meinem Vertrag steht und der nach der Elternzeit wieder auflebt. Er meinte daraufhin wir sprechen uns nochmal in 2 Wochen. Ich habe heute erfahren das ich erneut schwanger bin. Kann er jetzt von mir verlangen das ich in Teilzeit gehe, es wurde ja eigentlich keine richtige Vereinbarung getroffen. Meine letzte Aussage war, das ich wie mir zusteht meine Vollzeitbeschäftigung wieder aufnehme. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. MFG
Hallo, der alte Vertrag liegt wieder auf. Das bedeutet, er hat keinen Anspruch auf einen Teilzeitvertrag und Sie haben keinen Anspruch auf Lohnerhöhung. Das hat auch gar nichts mit der Schwangerschaft zu tun. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Der Vertrag wurde ja nicht geändert, also lebt er wieder auf.
Mitglied inaktiv
Er kann von Dir gar keine Teilzeit verlangen. Unterschrieben ist eh nichts und so gilt der alte Vertrag automatisch nach Ende der EZ. Kündigen kann er Dich jetzt wo du schwanger bist auch nicht. Im Gründe alles sein Problem. Nur weil er Dich weniger beschäftigen will, musst du das noch lange nicht akzeptieren. Als Unkündbar Schwangere eh nicht. LG Lilly
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