Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ab wann gilt die 2-Jahresfrist der Elternzeit

Frage: Ab wann gilt die 2-Jahresfrist der Elternzeit

luvi

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe gerade ältere Beiträge gelesen und bin nun ziemlich verwirrt, was "2-Jahre-Elternzeit" bedeutet. Ich habe bei meinem Arbeitgeber meine Elternzeit so beantragt, dass ich 2 Wochen nach dem 2. Geburtstag wieder zu arbeiten anfangen werde. Ich spiele allerdings mit dem Gedanken, dass ich länger Elternzeit mache, und bin davon ausgegangen, dass ich nach 2 Jahren problemlos das dritte Jahr anhängen kann. Jetzt habe ich gelesen, dass die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz beginnt. Würde das bedeuten, dass ich nicht einfach so die Elternzeit verlängern kann, sondern die Zustimmung des Arbeitgebers brauche? Denn wenn der Mutterschutz extra gerechnet wird, habe ich erstmals keine 2 Jahre Elternzeit beantragt. (Bislang bin ich davon ausgegangen, dass Elternzeit ab Geburt gerechnet wird, da man bei 3 Jahren Elternzeit auch am 3. Geburtstag des Kindes wieder zu arbeiten anfängt.) Vielen Dank für Ihre Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen Luvi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. Sie können aber auch, das kommt auf Ihren Antrag an, ein individuelles anderes Datum bei dem Antragsformular einsetzen.Wenn Sie ein anderes Datum eingegeben haben, endet die Elternzeit eben dann. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Es kommt darauf an wie Du es formuliert hast.


luvi

Beitrag melden

ich hab geschrieben: Die Elternzeit soll gleich im Anschluß an die Mutterschutzfrist beginnen und am ... enden. Von Geburt an sind das etwas mehr als 2 Jahre, nach der Mutterschutzfrist 1 Jahr und 8 Monate. Kann ich demnach das dritte Elternzeit-Jahr nicht einfach so beanspruchen, sondern bin von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig? Danke


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Von der Zustimmung bist Du immer abhängig. Enfach versuchen, meist geht es ja problemlos.


luvi

Beitrag melden

Hallo, Vielen Dank für Ihre/Eure Antworten. Dann bin ich ja beruhigter. jetzt hab ich noch eine Nachfrage. Ich bin davon ausgegangen, dass man, wenn man zunächst die Elternzeit für 2 Jahre festlegt, Anspruch hat, das dritte Jahr dranzuhängen. Man muss dem Arbeitgeber nur 7 Wochen vorher Bescheid geben. Der Arbeitgeber kann dies nicht ablehnen. Hätte ich nur ein Jahr genommen, könnte der Arbeitgeber das ablehnen. Ist meine Annahme richtig? Sternenschnuppe habe ich nämlich so verstanden, dass der AG ablehnen kann.


SumSum076

Beitrag melden

Du hast 2 Jahre und mehr angemeldet, daher kannst du problemlos verlängern! Es wäre sinnvoll, wenn du dazu die 7-Wochen-Frist einhältst, hab aber irgendwo gelesen, dass die nicht zwingend ist. Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen.  Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...

Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen.  Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr.  Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen.  Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...

Hallo Frau Bader,  ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...

Guten Tag,  meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?

Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...