luvi
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe gerade ältere Beiträge gelesen und bin nun ziemlich verwirrt, was "2-Jahre-Elternzeit" bedeutet. Ich habe bei meinem Arbeitgeber meine Elternzeit so beantragt, dass ich 2 Wochen nach dem 2. Geburtstag wieder zu arbeiten anfangen werde. Ich spiele allerdings mit dem Gedanken, dass ich länger Elternzeit mache, und bin davon ausgegangen, dass ich nach 2 Jahren problemlos das dritte Jahr anhängen kann. Jetzt habe ich gelesen, dass die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz beginnt. Würde das bedeuten, dass ich nicht einfach so die Elternzeit verlängern kann, sondern die Zustimmung des Arbeitgebers brauche? Denn wenn der Mutterschutz extra gerechnet wird, habe ich erstmals keine 2 Jahre Elternzeit beantragt. (Bislang bin ich davon ausgegangen, dass Elternzeit ab Geburt gerechnet wird, da man bei 3 Jahren Elternzeit auch am 3. Geburtstag des Kindes wieder zu arbeiten anfängt.) Vielen Dank für Ihre Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen Luvi
Hallo, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. Sie können aber auch, das kommt auf Ihren Antrag an, ein individuelles anderes Datum bei dem Antragsformular einsetzen.Wenn Sie ein anderes Datum eingegeben haben, endet die Elternzeit eben dann. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Es kommt darauf an wie Du es formuliert hast.
luvi
ich hab geschrieben: Die Elternzeit soll gleich im Anschluß an die Mutterschutzfrist beginnen und am ... enden. Von Geburt an sind das etwas mehr als 2 Jahre, nach der Mutterschutzfrist 1 Jahr und 8 Monate. Kann ich demnach das dritte Elternzeit-Jahr nicht einfach so beanspruchen, sondern bin von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig? Danke
Sternenschnuppe
Von der Zustimmung bist Du immer abhängig. Enfach versuchen, meist geht es ja problemlos.
luvi
Hallo, Vielen Dank für Ihre/Eure Antworten. Dann bin ich ja beruhigter. jetzt hab ich noch eine Nachfrage. Ich bin davon ausgegangen, dass man, wenn man zunächst die Elternzeit für 2 Jahre festlegt, Anspruch hat, das dritte Jahr dranzuhängen. Man muss dem Arbeitgeber nur 7 Wochen vorher Bescheid geben. Der Arbeitgeber kann dies nicht ablehnen. Hätte ich nur ein Jahr genommen, könnte der Arbeitgeber das ablehnen. Ist meine Annahme richtig? Sternenschnuppe habe ich nämlich so verstanden, dass der AG ablehnen kann.
SumSum076
Du hast 2 Jahre und mehr angemeldet, daher kannst du problemlos verlängern! Es wäre sinnvoll, wenn du dazu die 7-Wochen-Frist einhältst, hab aber irgendwo gelesen, dass die nicht zwingend ist. Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Fr Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich habe am 24.7.23 meinen Sohn bekommen. Ich war sofort im Beschäftigungsverbot bevor ich in Elternzeit gegangen bin. Ich war mit 35 Stunden vorher beschäftigt und mir sind 23 Tage Resturlaub geblieben. Zur Zeit arbeite ich während der Elternzeit einen Minijob in der gleichen Firma. Nun ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar. Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...
Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt: Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...
Hallo Frau Bader, leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen? Hier nochmal die Konstellation: ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beendigung Teilzeit während Mutterschutz
- Erbe bei eventuellem Tod des Kindsvater
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2