Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ab wann gilt die 2-Jahresfrist der Elternzeit

Frage: Ab wann gilt die 2-Jahresfrist der Elternzeit

luvi

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe gerade ältere Beiträge gelesen und bin nun ziemlich verwirrt, was "2-Jahre-Elternzeit" bedeutet. Ich habe bei meinem Arbeitgeber meine Elternzeit so beantragt, dass ich 2 Wochen nach dem 2. Geburtstag wieder zu arbeiten anfangen werde. Ich spiele allerdings mit dem Gedanken, dass ich länger Elternzeit mache, und bin davon ausgegangen, dass ich nach 2 Jahren problemlos das dritte Jahr anhängen kann. Jetzt habe ich gelesen, dass die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz beginnt. Würde das bedeuten, dass ich nicht einfach so die Elternzeit verlängern kann, sondern die Zustimmung des Arbeitgebers brauche? Denn wenn der Mutterschutz extra gerechnet wird, habe ich erstmals keine 2 Jahre Elternzeit beantragt. (Bislang bin ich davon ausgegangen, dass Elternzeit ab Geburt gerechnet wird, da man bei 3 Jahren Elternzeit auch am 3. Geburtstag des Kindes wieder zu arbeiten anfängt.) Vielen Dank für Ihre Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen Luvi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. Sie können aber auch, das kommt auf Ihren Antrag an, ein individuelles anderes Datum bei dem Antragsformular einsetzen.Wenn Sie ein anderes Datum eingegeben haben, endet die Elternzeit eben dann. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Es kommt darauf an wie Du es formuliert hast.


luvi

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ich hab geschrieben: Die Elternzeit soll gleich im Anschluß an die Mutterschutzfrist beginnen und am ... enden. Von Geburt an sind das etwas mehr als 2 Jahre, nach der Mutterschutzfrist 1 Jahr und 8 Monate. Kann ich demnach das dritte Elternzeit-Jahr nicht einfach so beanspruchen, sondern bin von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig? Danke


Sternenschnuppe

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Von der Zustimmung bist Du immer abhängig. Enfach versuchen, meist geht es ja problemlos.


luvi

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Hallo, Vielen Dank für Ihre/Eure Antworten. Dann bin ich ja beruhigter. jetzt hab ich noch eine Nachfrage. Ich bin davon ausgegangen, dass man, wenn man zunächst die Elternzeit für 2 Jahre festlegt, Anspruch hat, das dritte Jahr dranzuhängen. Man muss dem Arbeitgeber nur 7 Wochen vorher Bescheid geben. Der Arbeitgeber kann dies nicht ablehnen. Hätte ich nur ein Jahr genommen, könnte der Arbeitgeber das ablehnen. Ist meine Annahme richtig? Sternenschnuppe habe ich nämlich so verstanden, dass der AG ablehnen kann.


SumSum076

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Du hast 2 Jahre und mehr angemeldet, daher kannst du problemlos verlängern! Es wäre sinnvoll, wenn du dazu die 7-Wochen-Frist einhältst, hab aber irgendwo gelesen, dass die nicht zwingend ist. Gruß Sabine


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