Evelena
Hallo Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich EZ. Leider habe ich bei Berechnung der EZ einen Feller gemacht, da ich von den Fristen nach dem Mutterschutzende ausgegangen bin. Bedeutet: meine Tochter ist am 16.05.15 geboren. Da sollte ich theoretisch nächstes Jahr am 16.05.16 wieder anfangen zu arbeiten. Ich habe zum Geburtstag meines Kindes acht Wochen addiert und die EZ damit ab 11.07.15 bis 12.07.16 beantragt. Leider habe ich bis jetzt noch keine klare Antwort gefunden, wie es richtig ist. Könnten Sie mir dabei weiter helfen? Falls ich doch die EZ falsch beantragt habe, wie korregiere ich den Feller? Danke im Voraus. Liebe Grüße. Evelena
Hallo, ich glaube, Sie verwechseln EZ und EG. Sie können bis zum 3 Geb. zuhause bleiben, bekommen aber nur bis zum 1. Geb. EG. So wie Sie es beantragt haben, bekommen Sie eben 2 Mo. keine Leistung, rechtlich möglich ist das aber. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
EZ beginnt eigentlich immer ab Geburt, und endet, Außer man meldet etwas anderes bzw lässt sich Zeit zu einem späteren Zeitpunkt aufheben am Tag vor dem 3ten Geburtstag. Sprich, der 3te Geburtstag wäre der erste Arbeitstag in einem solchen Fall. Dazwischen kann man jeden beliebigen Tag wählen. Problematisch kann höchstens sein, wenn man auf das Einkommen angewiesen ist. Elterngeld wird im voraus gezahlt, sprich du bekommst so um den 16.04.16 herum das letzte Mal Elterngeld. Wenn Du ab dem 12.07.16 arbeiten gehst, und nicht gerade im öffentlichen Dienst arbeitest, wirst Du frühstens so ab Anfang/Mitte August 2016 wieder ein Gehalt bekommen. Falls das OK ist, würde ich nichts ändern, falls es eng wird, evtl jetzt schon immer etwas Geld zur Seite legen. ABER !!! Du wirst im Juli Probleme bekommen eine Kinderbetreuung zu finden. Zum einen wegen Ferien, zum anderen weil die KiTa´s, KiGa´s und Tagesmütter meistens erst ab August neue Kinder annehmen. Und dann ist zudem fraglich ob das ab dem 1ten klappt oder erst Mitte des Monats. Zudem kannst Du locker 3 Wochen Eingewöhnungszeit rechnen. Falls das für euch wichtig ist, weil zB nicht der Vater einspringt, Großeltern oder sonstwer, dann würde ich versuchen evtl zu verlängern. wenn ihr es finanziell stemmen könnt. Und falls Du vor hast nach dem Jahr EZ eh Teilzeit zu arbeiten, dann würde ich auch gleich jetzt dann anfragen ob es möglich ist in dem Betrieb innerhalb der EZ Teilzeit zu machen. Sobald das Elterngeld ausgelaufen ist, gilt nämlich nur noch das Kriterium nicht mehr als 30 Std die Woche, bei dem Vorteil Kündigungsschutz solange die EZ läuft. Wenn eh TZ-Wunsch besteht sollte man das immer auch so nutzen.
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