Evelena
Hallo Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich EZ. Leider habe ich bei Berechnung der EZ einen Feller gemacht, da ich von den Fristen nach dem Mutterschutzende ausgegangen bin. Bedeutet: meine Tochter ist am 16.05.15 geboren. Da sollte ich theoretisch nächstes Jahr am 16.05.16 wieder anfangen zu arbeiten. Ich habe zum Geburtstag meines Kindes acht Wochen addiert und die EZ damit ab 11.07.15 bis 12.07.16 beantragt. Leider habe ich bis jetzt noch keine klare Antwort gefunden, wie es richtig ist. Könnten Sie mir dabei weiter helfen? Falls ich doch die EZ falsch beantragt habe, wie korregiere ich den Feller? Danke im Voraus. Liebe Grüße. Evelena
Hallo, ich glaube, Sie verwechseln EZ und EG. Sie können bis zum 3 Geb. zuhause bleiben, bekommen aber nur bis zum 1. Geb. EG. So wie Sie es beantragt haben, bekommen Sie eben 2 Mo. keine Leistung, rechtlich möglich ist das aber. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
EZ beginnt eigentlich immer ab Geburt, und endet, Außer man meldet etwas anderes bzw lässt sich Zeit zu einem späteren Zeitpunkt aufheben am Tag vor dem 3ten Geburtstag. Sprich, der 3te Geburtstag wäre der erste Arbeitstag in einem solchen Fall. Dazwischen kann man jeden beliebigen Tag wählen. Problematisch kann höchstens sein, wenn man auf das Einkommen angewiesen ist. Elterngeld wird im voraus gezahlt, sprich du bekommst so um den 16.04.16 herum das letzte Mal Elterngeld. Wenn Du ab dem 12.07.16 arbeiten gehst, und nicht gerade im öffentlichen Dienst arbeitest, wirst Du frühstens so ab Anfang/Mitte August 2016 wieder ein Gehalt bekommen. Falls das OK ist, würde ich nichts ändern, falls es eng wird, evtl jetzt schon immer etwas Geld zur Seite legen. ABER !!! Du wirst im Juli Probleme bekommen eine Kinderbetreuung zu finden. Zum einen wegen Ferien, zum anderen weil die KiTa´s, KiGa´s und Tagesmütter meistens erst ab August neue Kinder annehmen. Und dann ist zudem fraglich ob das ab dem 1ten klappt oder erst Mitte des Monats. Zudem kannst Du locker 3 Wochen Eingewöhnungszeit rechnen. Falls das für euch wichtig ist, weil zB nicht der Vater einspringt, Großeltern oder sonstwer, dann würde ich versuchen evtl zu verlängern. wenn ihr es finanziell stemmen könnt. Und falls Du vor hast nach dem Jahr EZ eh Teilzeit zu arbeiten, dann würde ich auch gleich jetzt dann anfragen ob es möglich ist in dem Betrieb innerhalb der EZ Teilzeit zu machen. Sobald das Elterngeld ausgelaufen ist, gilt nämlich nur noch das Kriterium nicht mehr als 30 Std die Woche, bei dem Vorteil Kündigungsschutz solange die EZ läuft. Wenn eh TZ-Wunsch besteht sollte man das immer auch so nutzen.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot falle ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Hallo Frau Bader, Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst. Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar. Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld bei 2. Kind - Kleingewerbe
- Wann Arbeitszeugnis anfordern
- Beschäftigungsverbot
- Inobhutnahme
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit