Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ab wann beginnt die Elternzeit?

Frage: Ab wann beginnt die Elternzeit?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo!! Ich möchte 2 Jahre elternzeit nehmen! Habe am 4.4 ET! Angenommen sie kommt dann auch.. Ab wann beginnt dann die elternzeit? Ab dem 4.4.13-4.4.15 oder erst 8 Wochen später nach dem Mutterschutz? Danke schonmal!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. Da jedoch das Elterngeld auf das Mutterschaftsgeld angerechnet wird, bekommt man erst nach Beendigung der Zahlung des Mutterschaftsgeld ist Elterngeld. Wenn man drei Jahre nehmen will, endet die Eltern Zeit somit am dritten Geburtstag des Kindes. Liebe Grüße, NB


MamiP

Beitrag melden

Die Elternzeit beginnt NACH dem Mutterschutz. Aber du musst aufpassen. Wenn du für die zwei Jahre Elterngeld beantragst denk dran dass das Mutterschaftsgeld von AG und KK auf das Elterngeld angerechnet werden. Du bekommst also nicht 2 volle Jahre Elterngeld sondern nur 22 Monate. Wenn du auf das Geld angewiesen bist musst du am 2. Geburtstag deines Kindes wieder arbeiten!


SumSum076

Beitrag melden

Sie beginnt nach dem Mutterschutz, aber Mutterschutzzeit (nach der Geburt) und Elternzeit werden miteinander "verrechnet". Daher ist es sinnvoll in der Anmeldung der Elternzeit die genauen Daten der Elternzeit zu nennen, die man beanspruchen möchte. Die Formulierung "Ich mache 2 Jahre Elternzeit" ist irreführend. Im "Standardfall" ist damit 2 Jahre ab Geburt gemeint. Dann wäre der erste Arbeitstag der 2. Geburtstag des Kindes. Es kann damit aber auch 2 Jahre ab Ende Mutterschutz gemeint sein. Dann ist der erste Arbeitstag eben (min) 8 Wochen nach dem 2. Geburtstag des Kindes. Damit hat man aber auch 2 Jahre und (min) 8 Wochen der Elternzeit verbraucht! Also lieber das genaue Datum in die Anmeldung schreiben! Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Okay also hab ich das richtig verstanden.. Geburt 4.4.13..2Jahre elternzeit fangen dann an ab dem 4.6.13-3.6.15 ! Aber elterngeld was ich auf zwei Jahre splitten lasse bekomme ich nur bis April 15!!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ähmm Leute, laut der Seite hier beginnt Elternzeit eben nicht automatisch nach dem Mutterschutz: http://www.elterngeld.nrw.de/elternzeit/haeufigeFragen/index.php Ist auch wo logisch, weil Elternzeit-Anspruch hat man ja 3 Jahre bzw bis vollendeten 3ten Lebensjahr. Dann würden ja immer 8 Wochen fehlen von den 3 Jahren Anspruch. Die variante das man das dritee Jahr jetzt aufspart mal aussen vor genommen. Ich denke mal das mit nach dem Mutterschutz hat sich wegen der 7-Wochen-Frist so eingebürgert.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn man das EG splitten läßt (jetzt mal davon ausgegangen man ist nicht alleinerziehend), bekommt man max. 20 Monate ausgezahlt!!!! Hängt natürlich davon ab ob man nun 8 Wochen MuSchu nach der Geburt hat oder mehr. Wenn mehr, dann verringern sich die Monate entsprechend (und zwar doppelt - wegen der Splittung)! Wichtig damit man sich für die Zeit in der man kein EG bekommt Geld zurücklegt. Soweit ich weiss werden bei einer Frau die 8 Wochen MuSchu Geld bekommt und das EG splitten läßt die 20 Monate so ausgezahlt: Monate 1+2: kein EG Monate 3-12: halbes EG Monate 13+14: kein EG Monate 15-24: halbes EG LG Sabine


SumSum076

Beitrag melden

Nö! Denn die 8 Wochen Mutterschutz sind nicht gleich 2 Lebensmonate! Beim Geburtstermin 4.4. gehen die 8 Wochen Mutterschutz bis zum 30.05.2013. Die sofort anschließende Elternzeit beginnt dann am 31.05.2013. Lässt du dein Elterngeld splitten (und bekommst ganz normal MuSchu-Geld), dann kommst du bis 03.02.2015 (Ende 22. Lebensmonat). Gruß Sabine


SumSum076

Beitrag melden

Die Elternzeit beginnt an dem Tag für den man sie beantragt hat! Aber: die (nachgeburtliche) MuSchu-Zeit wird immer auf die Elternzeit angerechnet! Anrechnen heißt da, die MuSchu-Zeit überlagert quasi die Elternzeit oder anders herum: die Elternzeit läuft untendrunter einfach mit. Nimmt man also die (max) 3 Jahre Elternzeit direkt ab Geburt, dann ist der 3. Geburtstag der erste Arbeitstag. Nimmt man die 3 Jahre Elternzeit ab Mutterschutzende, dann ist der erste Arbeitstag auch der 3. Geburtstag des Kindes. Nimmt man ab MuSchu-Ende 2 Jahre Elternzeit und will sich den Rest aufsparen, dann hat man zum Aufsparen kein ganzes Jahr mehr, sondern 1 Jahr minus MuSchu-Zeit. Die 7-Wochen-Frist (bei der Anmeldung der EZ) hat mit dem MuSchu nix zu tun! Gruß Sabine


SumSum076

Beitrag melden

Kleine Korrektur: Die Zahlungen der Splittungen fangen direkt nach dem Elterngeldbezug an. Also in deinem Beispiel schon im Monat 13. Was aber sein kann... Für den 2. Lebensmonat bekommt man ja teilweise noch etwas Elterngeld (für die Tage, die der LM länger geht als die 8 Wochen MuSchu sind) Der davon gesplittete Teil würde im LM 13 ausgezahlt. Erst dann folgt im LM 14 der normale gesplittete Teil. Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Fr Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich habe am 24.7.23 meinen Sohn bekommen. Ich war sofort im Beschäftigungsverbot bevor ich in Elternzeit gegangen bin.  Ich war mit 35 Stunden vorher beschäftigt und mir sind 23 Tage Resturlaub geblieben. Zur Zeit arbeite ich während der Elternzeit einen Minijob in der gleichen Firma. Nun ...

Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...

Sehr geehrte Frau Bader,  folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...

Hallo,  Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar.  Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...

Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt:  Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...

Hallo Frau Bader,  leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen?    Hier nochmal die Konstellation:  ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...