Mitglied inaktiv
Hallo!! Ich möchte 2 Jahre elternzeit nehmen! Habe am 4.4 ET! Angenommen sie kommt dann auch.. Ab wann beginnt dann die elternzeit? Ab dem 4.4.13-4.4.15 oder erst 8 Wochen später nach dem Mutterschutz? Danke schonmal!
Hallo, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. Da jedoch das Elterngeld auf das Mutterschaftsgeld angerechnet wird, bekommt man erst nach Beendigung der Zahlung des Mutterschaftsgeld ist Elterngeld. Wenn man drei Jahre nehmen will, endet die Eltern Zeit somit am dritten Geburtstag des Kindes. Liebe Grüße, NB
MamiP
Die Elternzeit beginnt NACH dem Mutterschutz. Aber du musst aufpassen. Wenn du für die zwei Jahre Elterngeld beantragst denk dran dass das Mutterschaftsgeld von AG und KK auf das Elterngeld angerechnet werden. Du bekommst also nicht 2 volle Jahre Elterngeld sondern nur 22 Monate. Wenn du auf das Geld angewiesen bist musst du am 2. Geburtstag deines Kindes wieder arbeiten!
SumSum076
Sie beginnt nach dem Mutterschutz, aber Mutterschutzzeit (nach der Geburt) und Elternzeit werden miteinander "verrechnet". Daher ist es sinnvoll in der Anmeldung der Elternzeit die genauen Daten der Elternzeit zu nennen, die man beanspruchen möchte. Die Formulierung "Ich mache 2 Jahre Elternzeit" ist irreführend. Im "Standardfall" ist damit 2 Jahre ab Geburt gemeint. Dann wäre der erste Arbeitstag der 2. Geburtstag des Kindes. Es kann damit aber auch 2 Jahre ab Ende Mutterschutz gemeint sein. Dann ist der erste Arbeitstag eben (min) 8 Wochen nach dem 2. Geburtstag des Kindes. Damit hat man aber auch 2 Jahre und (min) 8 Wochen der Elternzeit verbraucht! Also lieber das genaue Datum in die Anmeldung schreiben! Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Okay also hab ich das richtig verstanden.. Geburt 4.4.13..2Jahre elternzeit fangen dann an ab dem 4.6.13-3.6.15 ! Aber elterngeld was ich auf zwei Jahre splitten lasse bekomme ich nur bis April 15!!
Mitglied inaktiv
Ähmm Leute, laut der Seite hier beginnt Elternzeit eben nicht automatisch nach dem Mutterschutz: http://www.elterngeld.nrw.de/elternzeit/haeufigeFragen/index.php Ist auch wo logisch, weil Elternzeit-Anspruch hat man ja 3 Jahre bzw bis vollendeten 3ten Lebensjahr. Dann würden ja immer 8 Wochen fehlen von den 3 Jahren Anspruch. Die variante das man das dritee Jahr jetzt aufspart mal aussen vor genommen. Ich denke mal das mit nach dem Mutterschutz hat sich wegen der 7-Wochen-Frist so eingebürgert.
Mitglied inaktiv
Wenn man das EG splitten läßt (jetzt mal davon ausgegangen man ist nicht alleinerziehend), bekommt man max. 20 Monate ausgezahlt!!!! Hängt natürlich davon ab ob man nun 8 Wochen MuSchu nach der Geburt hat oder mehr. Wenn mehr, dann verringern sich die Monate entsprechend (und zwar doppelt - wegen der Splittung)! Wichtig damit man sich für die Zeit in der man kein EG bekommt Geld zurücklegt. Soweit ich weiss werden bei einer Frau die 8 Wochen MuSchu Geld bekommt und das EG splitten läßt die 20 Monate so ausgezahlt: Monate 1+2: kein EG Monate 3-12: halbes EG Monate 13+14: kein EG Monate 15-24: halbes EG LG Sabine
SumSum076
Nö! Denn die 8 Wochen Mutterschutz sind nicht gleich 2 Lebensmonate! Beim Geburtstermin 4.4. gehen die 8 Wochen Mutterschutz bis zum 30.05.2013. Die sofort anschließende Elternzeit beginnt dann am 31.05.2013. Lässt du dein Elterngeld splitten (und bekommst ganz normal MuSchu-Geld), dann kommst du bis 03.02.2015 (Ende 22. Lebensmonat). Gruß Sabine
SumSum076
Die Elternzeit beginnt an dem Tag für den man sie beantragt hat! Aber: die (nachgeburtliche) MuSchu-Zeit wird immer auf die Elternzeit angerechnet! Anrechnen heißt da, die MuSchu-Zeit überlagert quasi die Elternzeit oder anders herum: die Elternzeit läuft untendrunter einfach mit. Nimmt man also die (max) 3 Jahre Elternzeit direkt ab Geburt, dann ist der 3. Geburtstag der erste Arbeitstag. Nimmt man die 3 Jahre Elternzeit ab Mutterschutzende, dann ist der erste Arbeitstag auch der 3. Geburtstag des Kindes. Nimmt man ab MuSchu-Ende 2 Jahre Elternzeit und will sich den Rest aufsparen, dann hat man zum Aufsparen kein ganzes Jahr mehr, sondern 1 Jahr minus MuSchu-Zeit. Die 7-Wochen-Frist (bei der Anmeldung der EZ) hat mit dem MuSchu nix zu tun! Gruß Sabine
SumSum076
Kleine Korrektur: Die Zahlungen der Splittungen fangen direkt nach dem Elterngeldbezug an. Also in deinem Beispiel schon im Monat 13. Was aber sein kann... Für den 2. Lebensmonat bekommt man ja teilweise noch etwas Elterngeld (für die Tage, die der LM länger geht als die 8 Wochen MuSchu sind) Der davon gesplittete Teil würde im LM 13 ausgezahlt. Erst dann folgt im LM 14 der normale gesplittete Teil. Gruß Sabine
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