Vivi.1981
Hallo, Ich habe einen Vollzeitjob (40 Std./wöchentlich, MO - FR) und einen Minijob (ca. 8 Std./wöchentlich, MO-SA). In meiner letzten Frage hier im Forum, wurde ich darauf hingewiesen, dass ich gem. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MuSchG zu viel arbeite und ein Arbeitgeber bzgl. der Mehrstunden ein BV ausstellen müsste. (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 besagt: Nicht mehr als 8,5 Std./täglich und nicht mehr als 90 Stunden in 2 Wochen) Meine Fragen: - Welcher der beiden AG muss dieses BV ausstellen? Ist es definitiv der Minijob-AG? Muss ich diesen nun darauf hinweisen oder wie genau kann ich dies nun „anstellen“? - Kann der Minijob-AG dann aber sagen, dass ich zwar von MO - FR nicht mehr dort arbeiten soll, da ich dann immer über die 8,5 Std./täglich komme, dafür aber solle ich an den Samstagen arbeiten?? - Hätte dies irgend einen Nachteil für mich, den ich jetzt nicht erkenne? Bzgl. Elterngeld, Mutterschaftsgeld oder Gehaltskürzung durch BV? Vielen Dank!!
Hallo, das ist doch beantwortet. Liebe Grüße NB
Vivi.1981
Leider nicht ganz… Bitte hier noch um Hilfe: Muss es definitiv der Minijob-AG sein, der das BV in diesem Fall ausstellt oder kann er sich auf den Haupt-AG berufen? Kann der Minijob-AG sich weigern, das BV auszustellen (mit der Begründung , ich habe ja schon die ersten 4 Monate der SS so gearbeitet) Welches Gehalt wird gezahlt? Durchschnittsgehalt (welcher Monate?) oder tatsächliches Gehalt (ich werde nach Stunden bezahlt). Vielen lieben Dank!!!
Behnke
Zur Frage welcher der beiden AG das BV ausstellt kann ich leider keine richtige Antwort geben, bei den mir bekannten Fällen war dies immer der Minijob AG und dies auch immer ohne größere Probleme. Ggf. würde ich hier einen Anwalt vor Ort zu Rate ziehen. Gab es hier keine weitere Hilfe von der Gewerbeaufsicht/Mutterschutzreferat: Wie bspw. in Hamburg http://www.hamburg.de/muetter-startseite/3613202/mutterschutz-aufgaben/ Wenn die 90 Stunden der Doppelwoche nicht überschritten werden ist der Samstag auch zulässig. Das BV hat keine Nachteile für die Schwangere, es muss dass durchschnittliche Gehalt der letzten drei Monate gezahlt werden. An Gehaltssteigerungen und Sonderzahlungen wird ebenfalls im BV partizipiert. Der AG hat auch keine Nachteile, da der BV Lohn von der KK erstattet wird. Der Lohn im BV wird gleichberechtigt für die Berechnung des Elterngeldes mitberücksichtigt.
Vivi.1981
Vielen lieben Dank!!!!!!!!!! Nein, das Gewerbeaufsichtsamt konnte mir keine klare Aussage erteilen. Ebensowenig die Minijob-Zentrale oder das Ministerium für Arbeit. Offen bleibt noch das Ministerium für Familie, wo ich ab er erst ab Montag anrufen kann. Ich hatte schon wegen anderer Dinge ein wenig "Ärger" mit meinem Minijob-AG, weshalb ich ihn hierauf erst ansprechen möchte, wenn ich selbst weiß wovon ich rede und sicher sein kann. Das ist auch der Grund, warum ich so genau nachfrage!! Daher nochmals Danke für die Geduld und die Auskünfte!!!!!!!
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt. Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...
Hallo Frau Bader, Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde. Meine Chefs tota ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...
Hallo Frau Bader, ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%. Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...
Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...
Guten Tag, ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...
Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung: orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung