Juju_123
Guten Tag, ich habe im Nov. wieder beim alten AG angefangen in TZ 16h zu arbeiten während EZ (von Kind 1) als normale Angestellte. Nun bin ich in der 17. SSW schwanger mit Kind 2. Meine EZ läuft im März automatisch ab, da ich 2 Jahre beantragt habe. Fragen: - Steht mir Krankengeld nach 42 Tagen schwangerschaftsbedingter Beschwerden zu bei TZ in EZ? Wenn ja, Berechnung ca. 60-90% von aktuellem TZ 16h Gehalt? - Bei Kind 1 bekam ich aufgrund derselben SS-Beschwerden während VZ 40h ein 100%iges individuelles BV. Nun meinte meine Ärztin dieses mal kann sie mir nur ein 50%iges individuelles BV ausstellen (Gründe sind mir unbekannt). Bedeutet das jetzt in EZ müsste ich 8h arbeiten und 8h wäre ich freigestellt (BV)? Wenn meine EZ im März automatisch endet, müsste ich dann demnach 20h arbeiten und wäre 20h freigestellt? Da ich aufgrund meiner SS-Beschwerden weder 8h noch 20h arbeiten kann, bräuchte ich eine AU für die zu arbeitenden Stunden. AU sticht dann BV und ich bekäme Lohnfortzahlung/KG für komplett 16h bzw. komplett 40h oder gibt es eine Kombination aus 50%AU und 50%BV?? - Laut KK startet meine Lohnfortzahlung ab März (EZ Ende) mit Ursprungsarbeitsvertrag 40h wieder bei Null (trotz gleicher SS-Beschwerden wie bei jetziger AU) und ich habe erneut 42 Tage Anspruch bis KG einsetzt. Ist das richtig? - Mein Stand ist dass die Berechnung BV dem Lohn den ich zum jeweiligen Zeitpunkt bekomme, entspricht. Laut Info KK, käme es aber auf das Durchnittsbrutto vor 2.ter SS an?! Sprich in meinem Fall 0€, da Eintritt SS ca. zeitgleich war mit Wiedereintritt TZ-Arbeit? - Alternative für meine Situation: EZ verlängern, 16h Vertrag, KG auf Basis 16h, EZ Kind 1 vor MS-Frist Kind 2 unterbrechen, MS-Geld Kind 1 erhalten. EG berechnet sich später auf Basis 16h inkl. KG-Bezug. Vielen Dank für Ihre Einschätzung vorab. Freundliche Grüße
Hallo, 1. Sie bekommen Krankengeld aus dem TZ-Lohn 2. AU sticht BV 3. Ja, wenn es ein neuer Vertrag war für die TZ 4. Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB
Neverland
AU hebelt BV aus, da siehst du richtig. BV setzt auch voraus, das du arbeitsfähig bist. was scheinbar nicht zutrifft. Deshalb wäre AU das richtige Mittel. Das dein Arzt nun ein 50% BV ausstellen will, liegt wahrscheinlich daran, das sie davon ausgeht, das du wenigstens ein paar Stunden am Tag arbeiten kannst. Sich darüber hinaus schlau gemacht hat und wahrscheinlich erkannt hat, das das BV in der ersten Schwangerschaft bereits zweifelhaft, evt. sogar nichtzulässig war. Du sagst es ja selbst, die selben Beschwerdne udn arbeitens ist nicht mal in TZ möglich. KG kannst du auch bei TZ in EZ bekommen, über die Höhe deiner zu dem zeitpunkt geltenden Stunden. Die Aussage der KK das dir nach Ende der EZ wieder 42 Tage Lohnfortzahlung zustehen ist nicht korrekt. Nicht wenn du nun in der EZ bereits wegen der gleichen Diagnose bereits krank geschrieben bist. Meine Vermutung, wer immer dir dort diese Auskunft gegeben hat, geht wohl davon aus, das du in der EZ nicht arbeitest. Dann wäre die Aussage korrekt. Im BV bekommst du auf den Tag genau das, was du an diesem Tag verdienen würdest, bis Ende deiner EZ also TZ, ab dann VZ. Das sollte auch beim KG so sein. Da diese Änderungen von dauerhafter Natur sind. Auch Mutterschaftsgeld setzt sich so zusammen. Dein EG wird dagegen eine Mischung sein. Da allerdings könnte es nachteilig werden. Zwar wirst du ja die AU schwangerschaftsbedingt haben, deshalb werden die Monate ausgeklammert wo du KG bekommst, allerdinsg hast du nicht nahtlos nach 12 bzw 14 Monaten EG wieder angefangen zu arbeiten. Bei Basis-EG werden 12 Monate ausgeklammert, bei EG plus. Davon ausgehend das dein Kind im März 2022 geboren wurde, hast du zwischen April oder Juni bius November 23 ja nicht gearbeitet und diese Monate werden mit 0 € in das neue EG fließen. Je mehr Monate mit KG du nun hast, desto mehr von diesen 0 Monaten könnten einfließen. Insofern würde ich versuchen das KG so lange wie möglich heraus zu zögern und das Teil-BV nutzen und mich da irgendwie durchboxen. Evtl mit dem AG sprechen, welche Lösungen es gibt dich da zu entlasten. Vielleicht auch mittels Urlaubstage und Überstundenabbau.
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